SGB IX · §112

Damit Ihr Kind mit Behinderung sicher durch den Schulalltag kommt.

Schulbegleitung und Integrationshilfe nach §112 SGB IX für Kinder und Jugendliche mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung im Kreis Recklinghausen – an Regelschulen und Förderschulen. Finanziert über die Eingliederungshilfe, für Sie als Eltern kostenlos.

Was bedeutet Schulbegleitung nach §112 SGB IX?

Wenn Ihr Kind aufgrund einer körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung Unterstützung im Schulalltag braucht, kann eine Schulbegleitung nach §112 SGB IX beantragt werden. Der Antrag wird beim Sozialamt bzw. dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe gestellt – im Kreis Recklinghausen ist das die Eingliederungshilfe des Kreises. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Schulbegleitung ist Assistenz im Schulalltag – kein Unterrichtsersatz. Unsere Integrationshelfer und Inklusionsassistenten unterstützen Ihr Kind praktisch, kommunikativ und sozial, damit es am Schulalltag an Regelschulen und Förderschulen gleichberechtigt teilhaben kann.

Hat mein Kind Anspruch auf Eingliederungshilfe?

Ein Anspruch auf Schulbegleitung über die Eingliederungshilfe kann bestehen bei:

  • Körperlichen Behinderungen (z. B. Mobilitätseinschränkungen)
  • Geistigen Behinderungen
  • Mehrfachbehinderungen
  • Sinnesbehinderungen (Seh- oder Hörbeeinträchtigungen)

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Anspruch besteht – wir prüfen das kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Anspruch auf Eingliederungshilfe prüfen?

Kostenlos beraten lassen

Unverbindlich – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Wie unterstützt der Integrationshelfer Ihr Kind konkret?

  • Praktische Hilfe im Schulalltag – Mobilität, Orientierung, Alltagsaufgaben
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern
  • Hilfe bei pflegerischen Maßnahmen während der Schulzeit
  • Förderung der sozialen Teilhabe und Integration in die Klasse
  • Enge Abstimmung mit Lehrkräften, Therapeuten und Ihnen als Eltern

Warum ENKU Integrativ als Träger im Kreis Recklinghausen?

Ihr Kind verdient nicht irgendeinen Träger, sondern den richtigen. Das unterscheidet uns:

  • Ein fester Ansprechpartner – nicht ein anonymes Büro, sondern eine Person, die Ihr Kind und Ihre Situation persönlich kennt
  • Schneller Einsatzstart – kurze Wege, direkte Entscheidungen, keine wochenlangen Wartezeiten
  • Qualifizierte Schulbegleiter – auf Grundlage des Landesrahmenvertrags NRW (§131 SGB IX), mit erweitertem Führungszeugnis und regelmäßiger Fortbildung
  • Individuelle Lösungen – die Begleitung wird an den tatsächlichen Bedarf Ihres Kindes angepasst, nicht an starre Konzepte
  • Vertretung bei Ausfall – fällt ein Schulbegleiter aus, organisieren wir die Vertretung, damit die Begleitung nicht unterbrochen wird

Kosten: Für Eltern kostenlos

Die Kosten der Schulbegleitung werden vollständig vom Träger der Eingliederungshilfe (Kreis Recklinghausen) übernommen. Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten – weder für die Begleitung noch für unsere Beratung. Wir unterstützen bei der Antragstellung und begleiten Sie auch bei Hilfeplangesprächen.

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