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Schulbegleitung & Integrationshilfe im Kreis Recklinghausen +49 151 61 577618
Ablauf In vier Schritten

Schulbegleitung beantragen – Schritt für Schritt

Vom ersten Anruf bis zum Integrationshelfer im Klassenzimmer – transparent, persönlich und ohne Bürokratie-Frust. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.

Für Eltern entstehen keine Kosten

Die Schulbegleitung wird über die Eingliederungshilfe finanziert – durch das Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen / das Sozialamt (§112 SGB IX). Auch unsere Beratung ist kostenlos.

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Sie melden sich

Kostenlos und unverbindlich – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Sie erzählen uns von Ihrem Kind, wir hören zu und geben eine erste Einschätzung.

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Wir klären den Anspruch

Gemeinsam prüfen wir, ob Schulbegleitung nach SGB VIII oder SGB IX in Frage kommt, und klären, welcher Kostenträger zuständig ist.

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Antrag läuft

Wir begleiten die Antragstellung beim Jugendamt oder Kreis – vollständig und gut begründet, damit es nicht zu vermeidbaren Verzögerungen kommt.

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Ihr Kind wird begleitet

Sobald die Bewilligung vorliegt, setzen wir eine feste Bezugsperson ein – persönlich ausgewählt, vorgestellt und ab Tag eins da.

Was wir dabei für Sie übernehmen

Anspruch prüfen & Unterlagen zusammenstellen
Wir erklären, welche ärztlichen Stellungnahmen und Schulberichte nötig sind – und helfen, den Antrag vollständig einzureichen.
Zuständigkeit klären
Jugendamt oder Kreis Recklinghausen? Wir reichen beim richtigen Träger ein. Landet der Antrag beim falschen Amt, muss dieses ihn innerhalb von zwei Wochen weiterleiten – sonst wird es selbst zuständig und muss leisten (§14 SGB IX).
Passende Begleitung finden
Persönliches Kennenlernen vorab, mit erweitertem Führungszeugnis und fachlicher Begleitung – damit die Beziehung passt.
Abstimmung mit der Schule & Vertretung
Wir sprechen vorab mit Schulleitung und Lehrkräften, dokumentieren sauber für den Kostenträger und organisieren bei Ausfall die Vertretung.

Über die Bewilligung selbst entscheidet das Amt. Doch sobald sie vorliegt, verlieren wir keine Zeit – und schon davor begleiten wir Ihren Antrag, damit er zügig durchläuft.

Mehr zu Anspruch, Kosten & den Rechtsgrundlagen →

Machen wir den ersten Schritt gemeinsam

Ein kurzes Gespräch reicht – kostenlos, unverbindlich und vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).

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