Vom ersten Anruf bis zum Integrationshelfer im Klassenzimmer – transparent, persönlich und ohne Bürokratie-Frust. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Die Schulbegleitung wird über die Eingliederungshilfe finanziert – durch das Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen / das Sozialamt (§112 SGB IX). Auch unsere Beratung ist kostenlos.
Kostenlos und unverbindlich – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Sie erzählen uns von Ihrem Kind, wir hören zu und geben eine erste Einschätzung.
Gemeinsam prüfen wir, ob Schulbegleitung nach SGB VIII oder SGB IX in Frage kommt, und klären, welcher Kostenträger zuständig ist.
Wir begleiten die Antragstellung beim Jugendamt oder Kreis – vollständig und gut begründet, damit es nicht zu vermeidbaren Verzögerungen kommt.
Sobald die Bewilligung vorliegt, setzen wir eine feste Bezugsperson ein – persönlich ausgewählt, vorgestellt und ab Tag eins da.
Über die Bewilligung selbst entscheidet das Amt. Doch sobald sie vorliegt, verlieren wir keine Zeit – und schon davor begleiten wir Ihren Antrag, damit er zügig durchläuft.
Ein kurzes Gespräch reicht – kostenlos, unverbindlich und vertraulich. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags).