Zum Inhalt springen
Schulbegleitung & Integrationshilfe im Kreis Recklinghausen +49 151 61 577618
Für Schulen Verlässliche Zusammenarbeit

Ein verlässlicher Partner für Ihre Schule

Schulbegleitung soll Ihr Kollegium entlasten, nicht zusätzlich belasten. ENKU Integrativ arbeitet als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe – mit einer Vereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen – eng mit Regel- und Förderschulen im Kreis Recklinghausen zusammen – schnell, fachlich sauber und unkompliziert. Als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe liefern wir eine klare Dokumentation für Hilfeplan- und Gesamtplanverfahren und unterstützen bei der Bedarfsermittlung.

Ihr Nutzen Warum Schulen mit uns arbeiten

Schnelle Besetzung

Eigene Personalplanung und kurze Wege im Kreis – wir setzen eine Begleitung ein, sobald die Bewilligung vorliegt, nicht erst Wochen später.

Ein fester Ansprechpartner

Kein Callcenter: Sie erreichen dieselbe Person, die Ihre Schule und den Fall kennt – Rückmeldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags).

Klare Dokumentation

Strukturierte Verlaufsberichte für den Kostenträger, transparente Rückmeldungen an Schule und Eltern – alle sind auf demselben Stand.

Vertretung & Qualifikation

Bei Ausfall organisieren wir Ersatz. Unsere Begleitungen arbeiten mit erweitertem Führungszeugnis und werden fachlich angeleitet. Alle Begleitpersonen unterliegen der Schweigepflicht; Informationen behandeln wir nach den Vorgaben des Sozialdatenschutzes.

So läuft die Zusammenarbeit

Vor dem Einsatz stimmen wir uns mit Schulleitung und Lehrkräften ab – über Erwartungen, Tagesabläufe und den konkreten Bedarf. Während des Schuljahres halten wir den Kontakt, geben Rückmeldung und reagieren schnell, wenn sich etwas verändert. Die Kommunikation mit dem Kostenträger der Eingliederungshilfe übernehmen wir.

So bleibt für Ihr Kollegium der Aufwand gering – und das Kind bekommt verlässliche Unterstützung im Schulalltag. Mehr zu Leistungen & Rechtsgrundlagen →

Vor dem ersten Schultag

Bevor eine Begleitung bei Ihnen anfängt, kommt sie einmal ohne Kind vorbei: zum Kennenlernen mit der Klassenlehrkraft, für einen Blick in den Raum und den Stundenplan und für Ihre Hausregeln. In diesem Vorgespräch klären wir vier Dinge verbindlich: Wo sitzt die Begleitung? Wann greift sie ein – und wann ausdrücklich nicht? Wer spricht in einer schwierigen Situation mit dem Kind, wer mit der Klasse? Und über welchen Weg erreichen Sie uns, wenn etwas nicht passt?

Diese Absprache halten wir schriftlich fest – Sie bekommen sie ebenso wie die Begleitperson. Nach einigen Wochen schauen wir gemeinsam darauf und passen an, was sich im Alltag anders zeigt.

Wo es zwischen Schule und Begleitung typischerweise hakt

Wir kennen die Reibungspunkte – und sprechen sie lieber vorher an als nach dem dritten Konflikt.

Zu viel Nähe

Sitzt die Begleitung dauerhaft direkt neben dem Kind, wird es passiv und Mitschüler halten Abstand. Wir arbeiten deshalb bewusst mit Distanz – möglichst im Raum statt am Tisch. Wenn Ihnen auffällt, dass wir zu dicht dran sind, sagen Sie es uns: Das ist keine Kritik, sondern genau die Rückmeldung, die wir brauchen.

Aufgaben abnehmen statt begleiten

Die Begleitung hilft beim Verstehen der Aufgabe, beim Strukturieren und beim Dranbleiben. Die Lösung erarbeitet das Kind selbst. Haben Sie den Eindruck, dass zu viel abgenommen wird, melden Sie es uns – wir korrigieren das.

Die Begleitung als zweite Kraft für die Klasse

Das passiert oft aus guter Absicht, wenn es gerade eng ist. Trotzdem: Die Begleitperson ist für ein Kind bewilligt und übernimmt keine Aufsicht für die Klasse – das ist keine Unwilligkeit, sondern die Bedingung der Bewilligung. In einer kurzen Ausnahmesituation ist Menschlichkeit selbstverständlich; wird es zum Dauerzustand, sprechen wir Sie darauf an.

Wer sagt der Begleitung, was sie tun soll?

Fachlich angeleitet wird sie von uns. Im Klassenraum gilt aber Ihre Ordnung: Ablauf, Regeln und Absprachen im Unterricht kommen von der Lehrkraft. Widerspricht sich beides, klären wir das mit Ihnen – nicht über den Kopf der Begleitperson und nicht über die Eltern.

Kommunikation über die Eltern

Die häufigste Ursache für Missverständnisse: Die Schule erfährt etwas von den Eltern, die es von der Begleitung haben. Bei uns läuft es direkt – Sie erreichen die Trägerleitung, nicht den Umweg über zu Hause.

Wenn es nicht passt

Manchmal passt eine Begleitung nicht – zum Kind, zur Klasse oder zum Kollegium. Das ist unangenehm, aber normal, und es liegt selten an einer Person allein.

Sie brauchen dafür keinen förmlichen Weg: Ein Anruf bei der Trägerleitung genügt. Wir melden uns zeitnah zurück und kommen bei Bedarf an die Schule, hören uns die Sache an und sprechen mit der Begleitperson. Ist eine Änderung nötig, machen wir sie – ein Wechsel der Begleitperson ist möglich; er braucht die Abstimmung mit Eltern und Kostenträger, ist aber kein Tabu. Sie müssen nichts dokumentieren und niemanden überzeugen.

Eine Begleitung für Ihre Schule gesucht?

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz – wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden.

Anrufen WhatsApp

Ganztag, Konferenzen und Klassenfahrten

Ganztag und OGS

Der Nachmittag ist oft der schwierigste Teil – und der, den Bewilligungen häufig nicht abdecken. Wir sprechen das von Anfang an offen an: Gemeinsam mit Ihnen und der OGS-Leitung klären wir, welche Zeiten das Kind tatsächlich braucht, und beantragen den Umfang entsprechend. Über die Bewilligung entscheidet das Amt – aber Sie wissen vorher, was beantragt ist und ab wann die Begleitung geht.

Wo die Begleitung dazugehört – und wo nicht

Die Begleitperson ist nicht Teil des Kollegiums und hat keine schulrechtliche Rolle: Sie stimmt nicht in Konferenzen ab, bewertet nicht und verantwortet keine Zeugnisformulierung. Ihre Beobachtungen sind trotzdem wertvoll – wir bringen sie gern ein, wenn Sie es möchten: als Zuarbeit zum Förderplan, als kurze Rückmeldung vor einem Elterngespräch oder am Runden Tisch, wenn Schule und Eltern einverstanden sind. Ob und wo die Begleitung dabei ist, entscheiden Sie.

Klassenfahrten und Ausflüge

Klassenfahrten gehören zum Schulalltag, deshalb ist eine Begleitung grundsätzlich möglich – sie muss aber gesondert beantragt und bewilligt werden, einschließlich der Fahrt- und Übernachtungskosten. Melden Sie uns den Termin bitte früh, gern schon bei der Planung. Auch auf der Fahrt ist die Begleitperson für ein Kind zuständig und übernimmt keine Aufsicht für die Klasse; wie die Nacht geregelt wird, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

AO-SF und Schulbegleitung sind zweierlei

Das AO-SF-Verfahren stellt einen sonderpädagogischen Förderbedarf fest – es läuft über Schule und Schulaufsicht. Die Schulbegleitung ist dagegen eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Eltern beim Jugendamt (§35a SGB VIII) oder beim Kreis Recklinghausen (§112 SGB IX) beantragen. Ein Kind kann beides haben, eines von beidem oder keines: Ein festgestellter Förderbedarf begründet für sich genommen noch keinen Anspruch auf Schulbegleitung – und Schulbegleitung setzt kein AO-SF voraus.

Was wir von Ihnen brauchen

Wenig, aber verbindlich: ein Vorgespräch von etwa 30 Minuten vor dem Einsatz, eine Ansprechperson im Kollegium für kurze Wege und eine ehrliche Rückmeldung, wenn etwas nicht läuft – je früher, desto einfacher lässt es sich beheben. Alles Weitere – Antrag, Kostenträger, Berichte, Personalplanung, Vertretung – liegt bei uns.

Häufige Fragen aus dem Kollegium

Darf ich der Schulbegleitung sagen, was sie tun soll?

Im Klassenraum gilt Ihre Ordnung: Ablauf, Regeln und Absprachen im Unterricht kommen von der Lehrkraft. Die fachliche Anleitung der Begleitperson liegt bei uns. Widerspricht sich beides, klären wir das direkt mit Ihnen.

Was ist, wenn die Begleitperson krank ist?

Wir informieren die Schule so früh wie möglich am Morgen und sagen dabei zwei Dinge: ob jemand kommt und wer. Können wir niemanden stellen, sagen wir das offen – statt Sie warten zu lassen. Bei längerem Ausfall stimmen wir eine Vertretung mit Ihnen und den Eltern ab.

Darf die Begleitung Aufsicht für die Klasse übernehmen?

Nein. Die Begleitperson ist für ein Kind bewilligt und übernimmt keine Aufsichtspflicht für die Klasse – das ist die Bedingung der Bewilligung, keine Unwilligkeit. In einer kurzen Ausnahmesituation ist Menschlichkeit selbstverständlich.

Die Begleitung sitzt daneben und tut scheinbar nichts – ist das Absicht?

Oft ja. Zurückhaltung ist Teil der Arbeit: Das Kind soll so viel wie möglich selbst schaffen. Gute Schulbegleitung arbeitet auf die eigene Ablösung hin. Wenn Sie unsicher sind, ob das Maß stimmt, sprechen Sie uns an – wir erklären, was wir gerade beobachten.

Muss ich die Begleitperson zum Elternsprechtag oder zur Konferenz einladen?

Nein, sie hat keine schulrechtliche Rolle und stimmt in Konferenzen nicht ab. Ihre Beobachtungen können aber nützlich sein – ob und wo sie dabei ist, entscheiden Sie als Schule, in Abstimmung mit den Eltern.

Wie lange bleibt eine Schulbegleitung an der Schule?

So lange, wie sie bewilligt ist – in der Regel für ein Schuljahr, danach wird der Bedarf neu geprüft. Ziel ist immer, den Umfang schrittweise zu verringern, wenn das Kind selbstständiger wird.

Schreiben Sie uns – als Schule

Auch wenn Sie nur eine Frage haben und noch kein konkretes Kind dahintersteht: Wir beraten Sie – auch dann, wenn am Ende ein anderer Träger die Begleitung übernimmt.

E-Mail oder Telefon genügt – eines von beidem brauchen wir, um Ihnen zu antworten.

Bitte keine Namen von Schülerinnen und Schülern und keine Diagnosen ins Formular schreiben – das besprechen wir persönlich.

* Pflichtfeld

Rückruf so schnell wie möglich – in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags)

Ein Kind kommt gerade nicht durch den Schultag?

Sprechen Sie uns an – wir klären unkompliziert, wie wir unterstützen können. Auch Eltern dürfen ENKU als Träger frei wählen.

Schulbegleitung für Ihre Schule anfragen +49 151 61 577618