Ganztag, Konferenzen und Klassenfahrten
Ganztag und OGS
Der Nachmittag ist oft der schwierigste Teil – und der, den Bewilligungen häufig nicht abdecken. Wir sprechen das von Anfang an offen an: Gemeinsam mit Ihnen und der OGS-Leitung klären wir, welche Zeiten das Kind tatsächlich braucht, und beantragen den Umfang entsprechend. Über die Bewilligung entscheidet das Amt – aber Sie wissen vorher, was beantragt ist und ab wann die Begleitung geht.
Wo die Begleitung dazugehört – und wo nicht
Die Begleitperson ist nicht Teil des Kollegiums und hat keine schulrechtliche Rolle: Sie stimmt nicht in Konferenzen ab, bewertet nicht und verantwortet keine Zeugnisformulierung. Ihre Beobachtungen sind trotzdem wertvoll – wir bringen sie gern ein, wenn Sie es möchten: als Zuarbeit zum Förderplan, als kurze Rückmeldung vor einem Elterngespräch oder am Runden Tisch, wenn Schule und Eltern einverstanden sind. Ob und wo die Begleitung dabei ist, entscheiden Sie.
Klassenfahrten und Ausflüge
Klassenfahrten gehören zum Schulalltag, deshalb ist eine Begleitung grundsätzlich möglich – sie muss aber gesondert beantragt und bewilligt werden, einschließlich der Fahrt- und Übernachtungskosten. Melden Sie uns den Termin bitte früh, gern schon bei der Planung. Auch auf der Fahrt ist die Begleitperson für ein Kind zuständig und übernimmt keine Aufsicht für die Klasse; wie die Nacht geregelt wird, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
AO-SF und Schulbegleitung sind zweierlei
Das AO-SF-Verfahren stellt einen sonderpädagogischen Förderbedarf fest – es läuft über Schule und Schulaufsicht. Die Schulbegleitung ist dagegen eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Eltern beim Jugendamt (§35a SGB VIII) oder beim Kreis Recklinghausen (§112 SGB IX) beantragen. Ein Kind kann beides haben, eines von beidem oder keines: Ein festgestellter Förderbedarf begründet für sich genommen noch keinen Anspruch auf Schulbegleitung – und Schulbegleitung setzt kein AO-SF voraus.
Was wir von Ihnen brauchen
Wenig, aber verbindlich: ein Vorgespräch von etwa 30 Minuten vor dem Einsatz, eine Ansprechperson im Kollegium für kurze Wege und eine ehrliche Rückmeldung, wenn etwas nicht läuft – je früher, desto einfacher lässt es sich beheben. Alles Weitere – Antrag, Kostenträger, Berichte, Personalplanung, Vertretung – liegt bei uns.