Schulbegleitung für Ihr Kind in Gladbeck – mit festem Ansprechpartner, schnellem Einsatzstart und für Eltern kostenlos. Integrationshilfe nach SGB VIII (§35a) und SGB IX (§112).

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen als Träger der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX).
Gladbeck liegt im Südwesten des Kreises Recklinghausen, mitten im Ruhrgebiet. Wir begleiten Kinder und Jugendliche an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen in Gladbeck – als Integrationshelfer und Inklusionsassistenz im Schulalltag. Und weil wir im Kreis Recklinghausen zu Hause sind, sind die Wege zu Schule, Amt und Familie kurz.
Autismus-Spektrum, ADHS, eine seelische Belastung (SGB VIII) oder eine körperliche bzw. geistige Behinderung (SGB IX) – wir klären kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, übernehmen die Antragstellung beim zuständigen Amt und stellen Ihnen die feste Bezugsperson vor dem ersten Einsatztag persönlich vor. Mehr zu Anspruch, Kosten und Ablauf →
Eltern in Gladbeck sollen jederzeit wissen, wie es ihrem Kind in der Schule geht: Sie erreichen Ihre feste Ansprechperson direkt – per Telefon oder WhatsApp, ohne Warteschleife. Kurze Rückmeldungen nach schwierigen Tagen, ehrliche Einschätzungen statt Floskeln und geordnete Übergaben gehören bei uns zum Standard. Direkter Draht zu uns →
Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.
Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.
Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.
Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.
Immer dieselbe Person, die Ihr Kind und Ihre Situation in Gladbeck kennt – kein Callcenter.
Eigene Personalplanung, kurze Wege im Kreis – wir starten, sobald die Bewilligung da ist.
Sorgfältig ausgewählt, mit erweitertem Führungszeugnis und fachlicher Begleitung im Alltag.
Fällt jemand aus, organisieren wir die Vertretung – ohne Ihr Zutun.
Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen (§112 SGB IX).
An allen Schulformen – Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen. Welche Schule Ihr Kind besucht, spielt keine Rolle; die Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Eine Ablehnung ist nicht das Ende: Innerhalb eines Monats können Sie Widerspruch einlegen – gut begründet und mit ärztlichen Stellungnahmen untermauert. Wir unterstützen Sie dabei.
Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht und dürfen nach der Bewilligung selbst entscheiden, welcher Träger ihr Kind begleitet – auch bei einem Wechsel.
Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.