Persönliche Integrationshilfe für Ihr Kind an Regel- und Förderschulen in Herten – mit festem Ansprechpartner, schnellem Einsatzstart und für Eltern kostenlos. Nach SGB VIII (§35a) und SGB IX (§112).

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen als Träger der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX).
Herten ist unser Standort: ENKU hat seinen Sitz in der Polsumerstr. 5 in Herten – die Wege vor Ort sind entsprechend kurz. Wir begleiten Kinder und Jugendliche an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen in Herten – als Integrationshelfer und Inklusionsassistenz im Schulalltag. Im gesamten Kreis Recklinghausen sind wir mit kurzen Wegen für Familien da.
Ob bei Autismus, ADHS, einer seelischen Belastung (SGB VIII) oder einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung (SGB IX): Wir prüfen kostenlos den Anspruch Ihres Kindes, begleiten die Antragstellung beim zuständigen Amt und setzen eine feste Bezugsperson ein, sobald die Bewilligung vorliegt. Mehr zu Anspruch, Kosten und Ablauf →
Ein Anruf, und Sie erreichen direkt die Person, die entscheidet: Unser Büro liegt an der Polsumerstr. 5 – direkt in Herten. Für Familien heißt das: kurze Reaktionszeiten, persönliche Übergaben und ein Träger, der die Schulen der Stadt aus der täglichen Arbeit kennt. Kommen Sie nach Terminabsprache gern vorbei – das Erstgespräch ist kostenlos. Wer hinter ENKU steht →
Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.
Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.
Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.
Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.
Immer dieselbe Person, die Ihr Kind und Ihre Situation in Herten kennt – kein Callcenter.
Eigene Personalplanung, kurze Wege im Kreis – wir starten, sobald die Bewilligung da ist.
Sorgfältig ausgewählt, mit erweitertem Führungszeugnis und fachlicher Begleitung im Alltag.
Fällt jemand aus, organisieren wir die Vertretung – ohne Ihr Zutun.
Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen (§112 SGB IX).
An allen Schulformen – Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen. Welche Schule Ihr Kind besucht, spielt keine Rolle; die Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir so schnell wie möglich – dank eigener Personalplanung und kurzer Wege im Kreis. Bei Ausfall organisieren wir die Vertretung.
Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht und dürfen nach der Bewilligung selbst entscheiden, welcher Träger ihr Kind begleitet – auch bei einem Wechsel.
Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.