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Schulbegleitung & Integrationshilfe im Kreis Recklinghausen +49 151 61 577618
Herten SGB VIII · SGB IX

Schulbegleitung in Herten

Persönliche Integrationshilfe für Ihr Kind an Regel- und Förderschulen in Herten – mit festem Ansprechpartner, schnellem Einsatzstart und für Eltern kostenlos.

Symbolbild: Schulbegleitung im Unterricht
Begleitung im Schulalltag – Herten
24 Std.
bis zur persönlichen Rückmeldung (werktags) – direkt, ohne Umwege
Im ganzen Kreis tätig Herten·Recklinghausen·Marl·Castrop-Rauxel·Dorsten·Gladbeck·Datteln·Haltern am See·Oer-Erkenschwick·Waltrop
Wer zahlt die Schulbegleitung in Herten?

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen als Träger der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX).

Sie wohnen südlich der Stadtgrenze? Schulbegleitung in Gelsenkirchen →

Integrationshelfer & Schulbegleiter in Herten

In ganz Herten an Ihrer Seite. Ob in Herten-Mitte, Westerholt, Disteln, Langenbochum, Scherlebeck oder Bertlich – wir begleiten Ihr Kind an der Grund-, Förder- oder weiterführenden Schule in Ihrem Stadtteil.

Wir begleiten Kinder und Jugendliche an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen in Herten – als Integrationshelfer und Inklusionsassistenz im Schulalltag.

Ob bei Autismus, ADHS, einer seelischen Belastung (SGB VIII) oder einer körperlichen bzw. geistigen Behinderung (SGB IX): Wir sagen Ihnen kostenlos, was das Amt üblicherweise verlangt – entschieden wird im Amt –, begleiten die Antragstellung beim zuständigen Amt und setzen eine feste Bezugsperson ein, sobald die Bewilligung vorliegt. Mehr zu Anspruch, Kosten und Ablauf →

Ein Anruf, und Sie erreichen direkt die Person, die entscheidet: Unser Büro liegt an der Polsumer Str. 5 – direkt in Herten. Für Familien heißt das: kurze Reaktionszeiten, persönliche Übergaben und ein Träger, der die Schulen der Stadt aus der täglichen Arbeit kennt. Kommen Sie nach Terminabsprache gern vorbei – das Erstgespräch ist kostenlos. Wer hinter ENKU steht →

Fragen zur Schulbegleitung in Herten?

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz – zwei Sätze genügen. Für Eltern kostenlos, ohne Verkaufsgespräch.

Anrufen WhatsApp
Ablauf In vier Schritten

So kommt Ihr Kind in Herten in Begleitung

1

Sie melden sich

Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.

2

Wir klären alles

Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.

3

Antrag läuft

Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.

4

Ihr Kind wird begleitet

Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.

Warum ENKU Was uns unterscheidet
01

Fester Ansprechpartner

Immer dieselbe Person, die Ihr Kind und Ihre Situation in Herten kennt – kein Callcenter.

02

Schneller Einsatzstart

Eigene Personalplanung, kurze Wege im Kreis – wir starten, sobald die Bewilligung da ist.

03

Qualifizierte Begleitung

Sorgfältig ausgewählt, mit erweitertem Führungszeugnis und fachlicher Begleitung im Alltag.

04

Vertretung bei Ausfall

Fällt jemand aus, organisieren wir schnellstmöglich eine Vertretung – ohne Ihr Zutun.

FAQ Häufige Fragen · Herten

Fragen aus Herten

Wer zahlt die Schulbegleitung in Herten?

+

Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen, oft Kreissozialamt genannt (§112 SGB IX). Mehr dazu: Wer zahlt die Schulbegleitung?

An welchen Schulen in Herten ist Schulbegleitung möglich?

+

An allen Schulformen – Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen. Welche Schule Ihr Kind besucht, spielt keine Rolle; die Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Wie schnell kann die Begleitung in Herten starten?

+

Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir so schnell wie möglich – dank eigener Personalplanung und kurzer Wege im Kreis. Bei Ausfall organisieren wir die Vertretung.

Können wir uns ENKU als Träger selbst aussuchen?

+

Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§8 SGB IX) und dürfen ENKU schon im Antrag benennen – nicht erst nach der Bewilligung. Auch ein Wechsel ist möglich.

Begleitet ENKU auch bei Ausflügen und Klassenfahrten?

Ja, grundsätzlich kann die Begleitung auch bei Ausflügen und Klassenfahrten dabei sein – als schulische Veranstaltungen gehören sie zum Schulalltag. Den Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen, der Schule und dem Kostenträger ab.

Ab wann sollte ich den Antrag stellen?

Je früher, desto besser: Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und stellen Sie den Antrag idealerweise 2–3 Monate vor dem gewünschten Start – zum Schuljahresbeginn entsprechend im Frühjahr. Ein Start mitten im Schuljahr ist ebenfalls jederzeit möglich.

Alle Fragen zur Schulbegleitung →
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Ihre Stadt ist nicht dabei? Melden Sie sich gern – wir klären gemeinsam, ob wir helfen können.

Google-Bewertung
„Bisher habe ich im schulischen Bereich gute Erfahrungen mit dem Träger gemacht. Die Zusammenarbeit läuft entspannt und wirkt gut organisiert. Bis jetzt ein durchweg positiver Eindruck.“
Tanja H. · alle Bewertungen auf Google

Die angezeigten Bewertungen stammen aus unserem öffentlichen Google-Unternehmensprofil. Dort finden Sie alle Bewertungen im Original. Ob Verfasser die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben, prüft weder Google noch wir.

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Teilzeit, fest angestellt, alle Schulferien bezahlt – auch Quereinstieg.
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Kontakt Kostenlos & unverbindlich

Schulbegleitung in Herten anfragen

Schreiben Sie uns – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.

Telefon+49 151 61 577618 WhatsAppSchnell schreiben E-Mailinfo@enku-integrativ.de
✓ Sie dürfen Ihren Träger selbst wählen.

E-Mail oder Telefon genügt – eines von beidem brauchen wir, um Ihnen zu antworten.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts belegen. Diagnosen und andere Gesundheitsdaten besprechen wir lieber persönlich – hier genügen zwei Sätze.

* Pflichtfeld

Rückruf so schnell wie möglich – in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) · Für Eltern kostenlos