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Schulbegleitung in Herne

Sie müssen nicht wissen, wie das geht. Erzählen Sie uns einfach, was gerade schwierig ist – bei Antrag, Amt und Schule begleiten wir Sie.

Schulbegleitung & Integrationshelfer in Herne – für Eltern kostenlos

Jetzt kostenlos beraten lassen Was ist Schulbegleitung? →

Für Eltern kostenlos – und ohne Verkaufsgespräch. Es meldet sich Enes Kücükkaya persönlich.

Südlich der Kreisgrenze

Warum in Herne ein anderes Amt zuständig ist

Herne gehört zu keinem Kreis – die Stadt ist kreisfrei und erledigt selbst, wofür nebenan der Kreis Recklinghausen zuständig wäre. Für Sie heißt das: Ihr Antrag geht nicht nach Recklinghausen, sondern bleibt in Herne.

  • Bei einer seelischen Beeinträchtigung – etwa Autismus oder ADHS – das Jugendamt der Stadt Herne (§35a SGB VIII).
  • Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung die Stadt Herne als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX, §1 Abs. 2 AG-SGB IX NRW).

Am Ergebnis ändert das nichts. Die Schulbegleitung ist für Eltern kostenlos, es gibt keine Einkommensprüfung, und der Anspruch richtet sich nach denselben Paragrafen wie im Kreis. Nur der Briefkopf auf dem Bescheid ist ein anderer.

Herne und Wanne-Eickel

Herne ist eine Stadt aus zwei Städten: 1975 wurden Herne und Wanne-Eickel zusammengelegt, und bis heute merkt man das. Wir sind in beiden Hälften unterwegs – in Herne-Mitte, Baukau, Holsterhausen und Sodingen genauso wie in Wanne, Eickel und Röhlinghausen.

Herne grenzt im Norden unmittelbar an Recklinghausen und Castrop-Rauxel. Wenn Ihr Kind eine Schule knapp jenseits der Stadtgrenze besucht – was in Herne häufiger vorkommt, als man denkt – ändert das nichts an der Zuständigkeit: Maßgeblich ist, wo Ihr Kind gemeldet ist, nicht wo die Schule steht.

Autismus-Spektrum, ADHS oder eine körperliche bzw. geistige Behinderung – wir sagen Ihnen ehrlich, was das Amt üblicherweise verlangt, begleiten Sie durch die Antragstellung und stellen Ihnen die feste Bezugsperson vor dem ersten Einsatztag persönlich vor. Mehr zu Anspruch, Kosten und Ablauf →

Sie wohnen nördlich der Stadtgrenze, im Kreis Recklinghausen? Schulbegleitung in allen 10 Kreisstädten →

Fragen zur Schulbegleitung in Herne?

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz – zwei Sätze genügen. Für Eltern kostenlos, ohne Verkaufsgespräch.

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Häufige Fragen aus Herne

Wer zahlt die Schulbegleitung in Herne?

Für Eltern ist sie kostenlos. Zuständig ist die Stadt Herne – das Jugendamt bei einer seelischen Beeinträchtigung (§35a SGB VIII), die Stadt als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung (§112 SGB IX in Verbindung mit §1 Abs. 2 AG-SGB IX NRW).

Gilt das auch für Wanne-Eickel?

Ja. Wanne, Eickel und Röhlinghausen gehören seit 1975 zu Herne – verwaltungstechnisch ist das dieselbe Stadt und dasselbe Amt. Für uns ist es ohnehin dasselbe Einzugsgebiet.

Dürfen wir ENKU wählen, obwohl Sie in Herten sitzen?

Ja. Das Wunsch- und Wahlrecht nach §8 SGB IX hängt nicht davon ab, wo ein Träger seinen Sitz hat. Sie können uns bei der Entscheidung über die Leistung benennen – nicht erst hinterher.

An welchen Schulformen begleiten Sie in Herne?

An allen: Grundschule, Gesamtschule, Realschule, Gymnasium, Sekundarschule, Berufskolleg und Förderschule. Entscheidend ist die Bewilligung Ihres Kindes, nicht die Schulform.

Alle Fragen zur Schulbegleitung →

Ihr Kind braucht Unterstützung in Herne?

Schreiben Sie ruhig auch abends – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Unverbindlich, vertraulich und ohne Verkaufsgespräch.

Telefon+49 151 61 577618 WhatsAppSchnell schreiben E-Mailinfo@enku-integrativ.de
Sie dürfen Ihren Träger selbst wählen.

E-Mail oder Telefon genügt – eines von beidem brauchen wir, um Ihnen zu antworten.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts belegen. Diagnosen und andere Gesundheitsdaten besprechen wir lieber persönlich – hier genügen zwei Sätze.

* Pflichtfeld

Rückruf so schnell wie möglich – in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags)

Du willst in Herne als Schulbegleiter*in arbeiten?
Teilzeit, fest angestellt, alle Schulferien bezahlt – auch Quereinstieg.
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