Schulbegleitung in Marl
Schulbegleitung und Integrationshilfe für Kinder an Regel- und Förderschulen in Marl – persönlich, mit schnellem Einsatzstart und für Eltern kostenlos.
Schulbegleitung und Integrationshilfe für Kinder an Regel- und Förderschulen in Marl – persönlich, mit schnellem Einsatzstart und für Eltern kostenlos.

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen als Träger der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX).
In ganz Marl an Ihrer Seite. Ob in Alt-Marl, Hüls, Brassert, Drewer, Sinsen oder Polsum – wir begleiten Ihr Kind an der Grund-, Förder- oder weiterführenden Schule in Ihrem Stadtteil.
Wir begleiten Kinder und Jugendliche an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen in Marl – als Integrationshelfer und Inklusionsassistenz im Schulalltag.
Autismus-Spektrum, ADHS, eine seelische Belastung (SGB VIII) oder eine körperliche bzw. geistige Behinderung (SGB IX) – wir sagen Ihnen ehrlich, was das Amt üblicherweise verlangt, begleiten Sie durch die Antragstellung und stellen Ihnen die feste Bezugsperson vor dem ersten Einsatztag persönlich vor. Mehr zu Anspruch, Kosten und Ablauf →
Verlässlichkeit entscheidet: Fällt eine Begleitung in Marl krankheitsbedingt aus, organisieren wir die Vertretung, ohne dass Sie hinterhertelefonieren müssen – Ihr Kind soll keinen Schultag allein bewältigen. Möglich macht das unsere eigene Personalplanung im Kreis Recklinghausen: Wir kennen unsere Begleiterinnen und Begleiter persönlich und setzen sie wohnortnah ein. Was das für Ihren Alltag heißt →
Fragen zur Schulbegleitung in Marl?
Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz – zwei Sätze genügen. Für Eltern kostenlos, ohne Verkaufsgespräch.
Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.
Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.
Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.
Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.
Immer dieselbe Person, die Ihr Kind und Ihre Situation in Marl kennt – kein Callcenter.
Eigene Personalplanung, kurze Wege im Kreis – wir starten, sobald die Bewilligung da ist.
Sorgfältig ausgewählt, mit erweitertem Führungszeugnis und fachlicher Begleitung im Alltag.
Fällt jemand aus, organisieren wir schnellstmöglich eine Vertretung – ohne Ihr Zutun.
Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen, oft Kreissozialamt genannt (§112 SGB IX). Mehr dazu: Wer zahlt die Schulbegleitung?
Nein. Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson, die bleibt. Nur bei Krankheit oder Urlaub organisieren wir eine Vertretung – geplant und mit sauberer Übergabe.
Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir so schnell wie möglich – dank eigener Personalplanung und kurzer Wege im Kreis. Bei Ausfall organisieren wir die Vertretung.
Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht (§8 SGB IX) und dürfen ENKU schon im Antrag benennen – nicht erst nach der Bewilligung. Auch ein Wechsel ist möglich.
Ja, grundsätzlich kann die Begleitung auch bei Ausflügen und Klassenfahrten dabei sein – als schulische Veranstaltungen gehören sie zum Schulalltag. Den Umfang stimmen wir vorab mit Ihnen, der Schule und dem Kostenträger ab.
Je früher, desto besser: Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit und stellen Sie den Antrag idealerweise 2–3 Monate vor dem gewünschten Start – zum Schuljahresbeginn entsprechend im Frühjahr. Ein Start mitten im Schuljahr ist ebenfalls jederzeit möglich.
Ihre Stadt ist nicht dabei? Melden Sie sich gern – wir klären gemeinsam, ob wir helfen können.
Schreiben Sie uns – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.