Schulbegleitung und Integrationshilfe für Kinder an Regel- und Förderschulen in Marl – persönlich, mit schnellem Einsatzstart und für Eltern kostenlos. Nach SGB VIII (§35a) und SGB IX (§112).

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen als Träger der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX).
Marl gehört zu den bevölkerungsreichsten Städten im Kreis Recklinghausen. Wir begleiten Kinder und Jugendliche an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen in Marl – als Integrationshelfer und Inklusionsassistenz im Schulalltag. Kurze Wege im Kreis Recklinghausen bedeuten für Sie: schnelle Rückmeldungen und Termine ohne lange Anfahrt.
Autismus-Spektrum, ADHS, eine seelische Belastung (SGB VIII) oder eine körperliche bzw. geistige Behinderung (SGB IX) – wir klären kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, übernehmen die Antragstellung beim zuständigen Amt und stellen Ihnen die feste Bezugsperson vor dem ersten Einsatztag persönlich vor. Mehr zu Anspruch, Kosten und Ablauf →
Verlässlichkeit entscheidet: Fällt eine Begleitung in Marl krankheitsbedingt aus, organisieren wir die Vertretung, ohne dass Sie hinterhertelefonieren müssen – Ihr Kind soll keinen Schultag allein bewältigen. Möglich macht das unsere eigene Personalplanung im Kreis Recklinghausen: Wir kennen unsere Begleiterinnen und Begleiter persönlich und setzen sie wohnortnah ein. Was das für Ihren Alltag heißt →
Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.
Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.
Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.
Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.
Immer dieselbe Person, die Ihr Kind und Ihre Situation in Marl kennt – kein Callcenter.
Eigene Personalplanung, kurze Wege im Kreis – wir starten, sobald die Bewilligung da ist.
Sorgfältig ausgewählt, mit erweitertem Führungszeugnis und fachlicher Begleitung im Alltag.
Fällt jemand aus, organisieren wir die Vertretung – ohne Ihr Zutun.
Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen (§112 SGB IX).
Nein. Ihr Kind bekommt eine feste Bezugsperson, die bleibt. Nur bei Krankheit oder Urlaub organisieren wir eine Vertretung – geplant und mit sauberer Übergabe.
Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir so schnell wie möglich – dank eigener Personalplanung und kurzer Wege im Kreis. Bei Ausfall organisieren wir die Vertretung.
Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht und dürfen nach der Bewilligung selbst entscheiden, welcher Träger ihr Kind begleitet – auch bei einem Wechsel.
Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.