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Schulbegleitung & Integrationshilfe im Kreis Recklinghausen +49 151 61 577618
SGB VIII · SGB IX Kreis Recklinghausen

Schulbegleitung im Kreis Recklinghausen – alles Wichtige

Was Schulbegleitung ist, wer Anspruch hat, wer sie bezahlt und wie Sie sie beantragen – verständlich erklärt. Als Integrationshilfe und Inklusionsassistenz nach SGB VIII (§35a) und SGB IX (§112), an Regel- und Förderschulen. Für Eltern kostenlos.

Persönliches Beratungsgespräch zur Schulbegleitung im Kreis Recklinghausen
Erstgespräch – kostenlos & vertraulich
24 Std.
bis zur persönlichen Rückmeldung (werktags) – direkt, ohne Umwege
Im ganzen Kreis tätig Herten·Recklinghausen·Marl·Castrop-Rauxel·Dorsten·Gladbeck·Datteln·Haltern am See·Oer-Erkenschwick·Waltrop
Wer zahlt die Schulbegleitung?

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen / das Sozialamt (§112 SGB IX).

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Inklusionsassistenz genannt – unterstützt Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Die Begleitperson hilft Ihrem Kind, sich zu orientieren, Strukturen zu nutzen, soziale Situationen zu meistern und am Unterricht teilzuhaben – an Regelschulen wie an Förderschulen.

Wichtig: Schulbegleitung ist Assistenz im Schulalltag – kein Unterrichtsersatz und keine Nachhilfe. Welcher rechtliche Weg für Ihr Kind gilt, hängt von der Art des Förderbedarfs ab.

§35a SGB VIII · Jugendamt

Schulbegleitung bei seelischer Behinderung

Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung – etwa bei Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, Angststörungen oder emotionalen und sozialen Entwicklungsstörungen. Der Antrag läuft über das Jugendamt.

  • Unterstützung bei Konzentration und Struktur im Schulalltag
  • Hilfe beim Aufbau sozialer Kontakte zu Mitschülern
  • Emotionale Stabilisierung in überfordernden Situationen
§112 SGB IX · Eingliederungshilfe

Schulbegleitung bei körperlicher oder geistiger Behinderung

Für Kinder mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung sowie Sinnesbeeinträchtigungen. Finanziert über die Eingliederungshilfe des Kreises Recklinghausen (Sozialamt) – an Regelschulen und Förderschulen.

  • Praktische Hilfe bei Mobilität, Orientierung und Alltagsaufgaben
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern
  • Förderung der sozialen Teilhabe in der Klasse
Ablauf In vier Schritten

Vom ersten Anruf bis ins Klassenzimmer

1

Sie melden sich

Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.

2

Wir klären alles

Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.

3

Antrag läuft

Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.

4

Ihr Kind wird begleitet

Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.

Regionen Unser Einzugsgebiet

Schulbegleitung in Ihrer Stadt

Wir sind im gesamten Kreis Recklinghausen tätig. Eine Übersicht aller Standorte finden Sie hier – oder direkt Ihre Stadt:

Vertiefen im Ratgeber

Ihre Frage im Detail beantwortet

Wer zahlt? Antrag Schritt für Schritt Aufgaben & Grenzen Bei Autismus Widerspruch bei Ablehnung Träger wählen & wechseln Alle Artikel →
FAQ Häufige Fragen

Was Eltern uns oft fragen

Was ist Schulbegleitung und wer hat Anspruch darauf?

+

Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Inklusionsassistenz genannt – unterstützt Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Anspruch besteht nach SGB VIII §35a bei seelischer Behinderung sowie nach SGB IX §112 bei körperlicher oder geistiger Behinderung – an Regelschulen wie an Förderschulen.

Was kostet die Schulbegleitung für Eltern?

+

Für Eltern ist die Schulbegleitung kostenlos. Die Finanzierung läuft über die Eingliederungshilfe – durch das Jugendamt (SGB VIII) oder das Sozialamt bzw. den Kreis Recklinghausen (SGB IX).

Worin unterscheiden sich SGB VIII und SGB IX?

+

SGB VIII (§35a) greift bei seelischer Behinderung – etwa Autismus, ADHS oder Angststörungen – und wird vom Jugendamt finanziert. SGB IX (§112) greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung über die Eingliederungshilfe. Welcher Weg passt, klären wir gemeinsam.

Können wir uns den Träger selbst aussuchen?

+

Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht: Nach der Bewilligung dürfen Sie selbst entscheiden, welcher Träger Ihr Kind begleitet – auch bei einem Wechsel von einem anderen Träger.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

+

Je nach Amt und Vollständigkeit der Unterlagen dauert die Bearbeitung mehrere Wochen bis Monate. Stellen Sie den Antrag möglichst früh – wir helfen Ihnen, ihn von Anfang an vollständig einzureichen, damit es nicht zu vermeidbaren Verzögerungen kommt.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

+

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen – am besten gut begründet und mit ergänzenden ärztlichen Stellungnahmen. Wir unterstützen Sie dabei.

Kontakt Kostenlos & unverbindlich

Ihr Kind braucht Unterstützung in der Schule?

Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.

Telefon+49 151 61 577618 WhatsAppSchnell schreiben E-Mailinfo@enku-integrativ.de
Sie dürfen Ihren Träger selbst wählen.

Bitte keine Gesundheitsdaten oder Diagnosen ins Formular schreiben – das besprechen wir persönlich und vertraulich.

Antwort innerhalb von 24 Stunden (werktags) · Für Eltern kostenlos