Was Schulbegleitung ist, wer Anspruch hat, wer sie bezahlt und wie Sie sie beantragen – verständlich erklärt. Als Integrationshilfe und Inklusionsassistenz nach SGB VIII (§35a) und SGB IX (§112), an Regel- und Förderschulen. Für Eltern kostenlos.

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen / das Sozialamt (§112 SGB IX).
Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Inklusionsassistenz genannt – unterstützt Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Die Begleitperson hilft Ihrem Kind, sich zu orientieren, Strukturen zu nutzen, soziale Situationen zu meistern und am Unterricht teilzuhaben – an Regelschulen wie an Förderschulen.
Wichtig: Schulbegleitung ist Assistenz im Schulalltag – kein Unterrichtsersatz und keine Nachhilfe. Welcher rechtliche Weg für Ihr Kind gilt, hängt von der Art des Förderbedarfs ab.
Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung – etwa bei Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, Angststörungen oder emotionalen und sozialen Entwicklungsstörungen. Der Antrag läuft über das Jugendamt.
Für Kinder mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung sowie Sinnesbeeinträchtigungen. Finanziert über die Eingliederungshilfe des Kreises Recklinghausen (Sozialamt) – an Regelschulen und Förderschulen.
Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.
Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.
Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.
Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.
Wir sind im gesamten Kreis Recklinghausen tätig. Eine Übersicht aller Standorte finden Sie hier – oder direkt Ihre Stadt:
Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Inklusionsassistenz genannt – unterstützt Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Anspruch besteht nach SGB VIII §35a bei seelischer Behinderung sowie nach SGB IX §112 bei körperlicher oder geistiger Behinderung – an Regelschulen wie an Förderschulen.
Für Eltern ist die Schulbegleitung kostenlos. Die Finanzierung läuft über die Eingliederungshilfe – durch das Jugendamt (SGB VIII) oder das Sozialamt bzw. den Kreis Recklinghausen (SGB IX).
SGB VIII (§35a) greift bei seelischer Behinderung – etwa Autismus, ADHS oder Angststörungen – und wird vom Jugendamt finanziert. SGB IX (§112) greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung über die Eingliederungshilfe. Welcher Weg passt, klären wir gemeinsam.
Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht: Nach der Bewilligung dürfen Sie selbst entscheiden, welcher Träger Ihr Kind begleitet – auch bei einem Wechsel von einem anderen Träger.
Je nach Amt und Vollständigkeit der Unterlagen dauert die Bearbeitung mehrere Wochen bis Monate. Stellen Sie den Antrag möglichst früh – wir helfen Ihnen, ihn von Anfang an vollständig einzureichen, damit es nicht zu vermeidbaren Verzögerungen kommt.
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen – am besten gut begründet und mit ergänzenden ärztlichen Stellungnahmen. Wir unterstützen Sie dabei.
Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.