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Schulbegleitung & Integrationshilfe im Kreis Recklinghausen +49 151 61 577618
SGB VIII · SGB IX Kreis Recklinghausen

Schulbegleitung im Kreis Recklinghausen – alles Wichtige

Was Schulbegleitung ist, wer Anspruch hat, wer sie bezahlt und wie Sie sie beantragen – verständlich erklärt. Als Integrationshilfe und Inklusionsassistenz nach SGB VIII (§35a) und SGB IX (§112), an Regel- und Förderschulen. Für Eltern kostenlos.

Symbolbild: Beratungsgespräch zur Schulbegleitung
Erstgespräch – kostenlos & vertraulich
24 Std.
bis zur persönlichen Rückmeldung (werktags) – direkt, ohne Umwege
Im ganzen Kreis tätig Herten·Recklinghausen·Marl·Castrop-Rauxel·Dorsten·Gladbeck·Datteln·Haltern am See·Oer-Erkenschwick·Waltrop
Wer zahlt die Schulbegleitung?

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen / das Sozialamt (§112 SGB IX).

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung – auch Integrationshilfe oder Inklusionsassistenz genannt – unterstützt Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Die Begleitperson hilft Ihrem Kind, sich zu orientieren, Strukturen zu nutzen, soziale Situationen zu meistern und am Unterricht teilzuhaben – an Regelschulen wie an Förderschulen.

Wie nennt das Amt diese Leistung?

Je nach Stadt und Amt heißt dieselbe Leistung auch Schulassistenz, Integrationskraft, Individualbegleiter, Teilhabeassistenz, Inklusionshelfer oder I-Helfer – gemeint ist immer die persönliche Begleitung Ihres Kindes im Unterricht.

Wichtig: Schulbegleitung ist Assistenz im Schulalltag – kein Unterrichtsersatz und keine Nachhilfe. Sie ergänzt den schulischen Nachteilsausgleich, ersetzt ihn aber nicht – mehr zur Einordnung in die Eingliederungshilfe.

§35a SGB VIII · Jugendamt

Schulbegleitung bei seelischer Behinderung

Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung – etwa bei Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, Angststörungen wie Schulangst, selektivem Mutismus oder emotionalen und sozialen Entwicklungsstörungen. Der Antrag läuft über das Jugendamt.

  • ✓ Unterstützung bei Konzentration und Struktur im Schulalltag
  • ✓ Hilfe beim Aufbau sozialer Kontakte zu Mitschülern
  • ✓ Emotionale Stabilisierung in überfordernden Situationen
§112 SGB IX · Eingliederungshilfe

Schulbegleitung bei körperlicher oder geistiger Behinderung

Für Kinder mit körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung sowie Sinnesbeeinträchtigungen – zum Beispiel bei Down-Syndrom, einer Körperbehinderung oder wenn Ihr Kind einen Rollstuhl nutzt. Finanziert über die Eingliederungshilfe des Kreises Recklinghausen (Sozialamt) – an Regelschulen und Förderschulen.

  • ✓ Praktische Hilfe bei Mobilität, Orientierung und Alltagsaufgaben
  • ✓ Unterstützung bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern
  • ✓ Förderung der sozialen Teilhabe in der Klasse
Ablauf In vier Schritten

Vom ersten Anruf bis ins Klassenzimmer

1

Sie melden sich

Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.

2

Wir klären alles

Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.

3

Antrag läuft

Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.

4

Ihr Kind wird begleitet

Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.

Was wir dabei für Sie übernehmen

✓
Unterlagen zusammenstellen – welche Stellungnahmen und Schulberichte nötig sind, klären wir mit Ihnen.
✓
Zuständigkeit klären – Jugendamt oder Kreis? Wir reichen direkt beim richtigen Träger ein.
✓
Passende Begleitung finden – persönliches Kennenlernen vorab, mit erweitertem Führungszeugnis.
✓
Abstimmung mit der Schule & Vertretung bei Ausfall – wir sprechen vorab mit der Schulleitung und dokumentieren sauber für den Kostenträger.

Über die Bewilligung entscheidet das Amt. Den Antragsweg im Detail zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Gilt das für mein Kind?

Entschieden wird nicht nach Diagnose, sondern nach dem Bedarf im Schulalltag. Trotzdem sieht Unterstützung je nach Kind sehr verschieden aus – hier steht, wie.

Autismus

Reizüberflutung, Pausen, Wechsel – was im Schulalltag trägt.

Zum Artikel

ADHS

Struktur, Einstieg in Aufgaben, Umgang mit Unruhe.

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Down-Syndrom

Teilhabe im Unterricht – und welches Amt zuständig ist.

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Schulangst

Wenn ein Kind nicht mehr hingeht. Ehrlich, was möglich ist.

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Körperliche Behinderung

Wege, Pflege, Medikamente – was vorher geklärt sein muss.

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Emotionale und soziale Entwicklung

Warum eine Begleitung hier kein Aufpasser ist.

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Ihre Frage steht hier nicht?

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz – zwei Sätze genügen. Für Eltern kostenlos, ohne Verkaufsgespräch.

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Schulbegleitung in Ihrer Stadt

Wir sind im gesamten Kreis Recklinghausen tätig. Eine Übersicht aller Standorte finden Sie hier – oder direkt Ihre Stadt:

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Ihre Frage im Detail beantwortet

Wer zahlt? Antrag Schritt für Schritt Aufgaben & Grenzen Bei Autismus Widerspruch bei Ablehnung Träger wählen & wechseln Alle Artikel →
FAQ Häufige Fragen

Was Eltern uns oft fragen

Was ist Schulbegleitung und wer hat Anspruch darauf?

+

Schulbegleitung – auch Integrationshilfe, Schulassistenz oder Inklusionsassistenz genannt – unterstützt Kinder mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Anspruch besteht nach §35a SGB VIII bei seelischer Behinderung sowie nach §112 SGB IX bei körperlicher oder geistiger Behinderung – an Regelschulen wie an Förderschulen.

Was kostet die Schulbegleitung für Eltern?

+

Für Eltern ist die Schulbegleitung kostenlos. Die Finanzierung läuft über die Eingliederungshilfe – durch das Jugendamt (SGB VIII) oder das Sozialamt bzw. den örtlichen Träger der Eingliederungshilfe – im Kreis Recklinghausen der Kreis, in kreisfreien Städten die Stadt (SGB IX).

Worin unterscheiden sich SGB VIII und SGB IX?

+

SGB VIII (§35a) greift bei seelischer Behinderung – etwa Autismus, ADHS oder Angststörungen – und wird vom Jugendamt finanziert. SGB IX (§112) greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung über die Eingliederungshilfe. Welcher Weg passt, klären wir gemeinsam.

Können wir uns den Träger selbst aussuchen?

+

Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht: Nach der Bewilligung dürfen Sie selbst entscheiden, welcher Träger Ihr Kind begleitet – auch bei einem Wechsel von einem anderen Träger.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

+

Je nach Amt und Vollständigkeit der Unterlagen dauert die Bearbeitung mehrere Wochen bis Monate. Stellen Sie den Antrag möglichst früh – wir helfen Ihnen, ihn von Anfang an vollständig einzureichen, damit es nicht zu vermeidbaren Verzögerungen kommt.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

+

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen – am besten gut begründet und mit ergänzenden ärztlichen Stellungnahmen. Wir unterstützen Sie dabei.

Kontakt Kostenlos & unverbindlich

Ihr Kind braucht Unterstützung in der Schule?

Schreiben Sie uns – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.

Telefon+49 151 61 577618 WhatsAppSchnell schreiben E-Mailinfo@enku-integrativ.de
✓ Sie dürfen Ihren Träger selbst wählen.

E-Mail oder Telefon genügt – eines von beidem brauchen wir, um Ihnen zu antworten.

Sie müssen nichts vorbereiten und nichts belegen. Diagnosen und andere Gesundheitsdaten besprechen wir lieber persönlich – hier genügen zwei Sätze.

* Pflichtfeld

Rückruf so schnell wie möglich – in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) · Für Eltern kostenlos