Integrationshilfe und Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen in Waltrop – persönlich begleitet, schnell startklar und für Eltern kostenlos. Nach SGB VIII (§35a) und SGB IX (§112).

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen als Träger der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX).
Waltrop liegt im Osten des Kreises Recklinghausen, an der Grenze zum Kreis Unna. Wir begleiten Kinder und Jugendliche an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen in Waltrop – als Integrationshelfer und Inklusionsassistenz im Schulalltag. Und weil wir im Kreis Recklinghausen zu Hause sind, sind die Wege zu Schule, Amt und Familie kurz.
Autismus-Spektrum, ADHS, eine seelische Belastung (SGB VIII) oder eine körperliche bzw. geistige Behinderung (SGB IX) – wir klären kostenlos, welcher Anspruch für Ihr Kind besteht, übernehmen die Antragstellung beim zuständigen Amt und stellen Ihnen die feste Bezugsperson vor dem ersten Einsatztag persönlich vor. Mehr zu Anspruch, Kosten und Ablauf →
Gut zu wissen für Familien in Waltrop: Auch wenn das Amt einen anderen Träger vorschlägt, entscheiden in aller Regel Sie: Das Wunsch- und Wahlrecht erlaubt Ihnen, ENKU als Träger zu benennen – beim Erstantrag genauso wie bei einem Wechsel, wenn Sie mit der bisherigen Begleitung unzufrieden sind. Wir übernehmen die Übergabe geordnet und ohne Lücke für Ihr Kind. Mehr zum Wahlrecht →
Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.
Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.
Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.
Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.
Immer dieselbe Person, die Ihr Kind und Ihre Situation in Waltrop kennt – kein Callcenter.
Eigene Personalplanung, kurze Wege im Kreis – wir starten, sobald die Bewilligung da ist.
Sorgfältig ausgewählt, mit erweitertem Führungszeugnis und fachlicher Begleitung im Alltag.
Fällt jemand aus, organisieren wir die Vertretung – ohne Ihr Zutun.
Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen (§112 SGB IX).
Kontinuität ist der Kern unserer Arbeit: dieselbe Person begleitet Ihr Kind durch das Schuljahr. Eine Vertretung springt nur ein, wenn es wirklich nötig ist – und wird vorher eingearbeitet.
Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir so schnell wie möglich – dank eigener Personalplanung und kurzer Wege im Kreis. Bei Ausfall organisieren wir die Vertretung.
Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht und dürfen nach der Bewilligung selbst entscheiden, welcher Träger ihr Kind begleitet – auch bei einem Wechsel.
Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.