Persönliche Schulbegleitung für Ihr Kind in Oer-Erkenschwick – fester Ansprechpartner, schneller Einsatzstart, für Eltern kostenlos. Integrationshilfe nach SGB VIII (§35a) und SGB IX (§112).

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen als Träger der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX).
Oer-Erkenschwick liegt im Norden des Kreises Recklinghausen. Wir begleiten Kinder und Jugendliche an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen in Oer-Erkenschwick – als Integrationshelfer und Inklusionsassistenz im Schulalltag. Im gesamten Kreis Recklinghausen sind wir mit kurzen Wegen für Familien da.
Vom kostenlosen Anspruchs-Check über die Antragstellung bis zum ersten Schultag mit fester Bezugsperson: Wir begleiten Familien durch den gesamten Weg – bei seelischen Belastungen (SGB VIII) ebenso wie bei körperlichen oder geistigen Behinderungen (SGB IX). Mehr zu Anspruch, Kosten und Ablauf →
Unsere Begleiterinnen und Begleiter für Oer-Erkenschwick kommen aus der Region – kurze Anfahrten bedeuten Pünktlichkeit und weniger Ausfälle. Alle werden sorgfältig ausgewählt, mit erweitertem Führungszeugnis eingesetzt und fachlich begleitet. Sie kennen jemanden, der Kinder stark machen will? Wir suchen Verstärkung im Kreis →
Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.
Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.
Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.
Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.
Immer dieselbe Person, die Ihr Kind und Ihre Situation in Oer-Erkenschwick kennt – kein Callcenter.
Eigene Personalplanung, kurze Wege im Kreis – wir starten, sobald die Bewilligung da ist.
Sorgfältig ausgewählt, mit erweitertem Führungszeugnis und fachlicher Begleitung im Alltag.
Fällt jemand aus, organisieren wir die Vertretung – ohne Ihr Zutun.
Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen (§112 SGB IX).
An allen Schulformen – Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen. Welche Schule Ihr Kind besucht, spielt keine Rolle; die Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir so schnell wie möglich – dank eigener Personalplanung und kurzer Wege im Kreis. Bei Ausfall organisieren wir die Vertretung.
Sie können innerhalb der Widerspruchsfrist von einem Monat reagieren. Oft fehlen nur Unterlagen oder eine klarere Begründung – wir schauen gemeinsam auf den Bescheid und planen die nächsten Schritte.
Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.