Persönliche Integrationshilfe an Regel- und Förderschulen in Datteln – fester Ansprechpartner, schneller Start, für Eltern kostenlos. Nach SGB VIII (§35a) und SGB IX (§112).

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen als Träger der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX).
Datteln im Norden des Kreises Recklinghausen ist als Kanalstadt bekannt. Wir begleiten Kinder und Jugendliche an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen in Datteln – als Integrationshelfer und Inklusionsassistenz im Schulalltag. Und weil wir im Kreis Recklinghausen zu Hause sind, sind die Wege zu Schule, Amt und Familie kurz.
Welcher Weg gilt für Ihr Kind – §35a SGB VIII über das Jugendamt oder §112 SGB IX über den Kreis? Wir prüfen das kostenlos, kümmern uns um den Antrag und setzen nach der Bewilligung eine feste Bezugsperson ein, die bleibt. Mehr zu Anspruch, Kosten und Ablauf →
Gerade an Übergängen – von der Kita in die Grundschule, von der Grundschule in die weiterführende Schule in Datteln – braucht ein Kind Stabilität. Wir gestalten diese Wechsel bewusst mit: Die Begleitung wird rechtzeitig geplant, Informationen gehen nicht verloren, und wo möglich bleibt die vertraute Bezugsperson an der Seite Ihres Kindes. So planen wir den Start →
Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.
Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.
Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.
Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.
Immer dieselbe Person, die Ihr Kind und Ihre Situation in Datteln kennt – kein Callcenter.
Eigene Personalplanung, kurze Wege im Kreis – wir starten, sobald die Bewilligung da ist.
Sorgfältig ausgewählt, mit erweitertem Führungszeugnis und fachlicher Begleitung im Alltag.
Fällt jemand aus, organisieren wir die Vertretung – ohne Ihr Zutun.
Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen (§112 SGB IX).
Je nach Bedarf Ihres Kindes: Orientierung geben, Aufgaben strukturieren, in Pausen und bei Konflikten unterstützen, die Kommunikation mit Lehrkräften erleichtern. Der fachliche Unterricht bleibt Aufgabe der Schule.
Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir so schnell wie möglich – dank eigener Personalplanung und kurzer Wege im Kreis. Bei Ausfall organisieren wir die Vertretung.
Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht und dürfen nach der Bewilligung selbst entscheiden, welcher Träger ihr Kind begleitet – auch bei einem Wechsel.
Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.