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Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Schulbegleitung, Antragstellung und unsere Arbeitsweise.

Die Kosten werden vom Jugendamt (SGB VIII) oder Sozialamt (SGB IX) übernommen. Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten.

Kinder und Jugendliche mit seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderungen oder einer drohenden Behinderung. Dazu zählen u. a. Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, emotionale und soziale Störungen. Wir prüfen den Anspruch kostenlos.

Die Dauer hängt vom Einzelfall und Kostenträger ab. Erfahrungsgemäß kann die Begleitung nach Bewilligung zeitnah starten. Den Antragsprozess begleiten wir vollständig.

Ja, ein persönliches Kennenlernen vorab ist uns sehr wichtig. Nur wenn die Beziehung passt, kann vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen.

Im gesamten Kreis Recklinghausen: Herten, Recklinghausen, Marl, Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop.

Unterstützung bei Konzentration, sozialen Kontakten, emotionaler Stabilisierung und praktischen Aufgaben im Schulalltag. Wichtig: Schulbegleitung ist Assistenz – kein Unterrichtsersatz.

Ihre Situation ist speziell? Wir beraten Sie persönlich.

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Wir besprechen gemeinsam die Situation, prüfen den Anspruch und unterstützen bei der Zusammenstellung der Unterlagen. Den Antrag richten wir an das zuständige Jugendamt oder den Kostenträger.

Häufig benötigt: ärztliche Stellungnahmen, Berichte der Schule und ein formloser Antrag beim Kostenträger. Wir erklären genau, was in Ihrem Fall nötig ist.

Wir achten auf gute Passung: persönliches Kennenlernen vorab, Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und enge Abstimmung mit Ihnen als Eltern.

Wir organisieren zeitnah eine Vertretung und informieren Sie und die Schule frühzeitig. Bei dauerhaftem Wechsel stimmen wir gemeinsam ab – transparent und ohne Unterbrechung.

SGB VIII (§35a) betrifft Kinder mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung – der Antrag geht ans Jugendamt. SGB IX (§112) gilt bei körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung – hier ist das Sozialamt zuständig. In beiden Fällen ist die Leistung für Eltern kostenlos. Wir klären gemeinsam, welcher Weg der richtige ist.

Ja, grundsätzlich kann die Schulbegleitung auch bei Ausflügen, Klassenfahrten und besonderen Schulveranstaltungen dabei sein. Die Details klären wir individuell mit dem Kostenträger.

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