Zum Inhalt springen
Anrufen Beratung anfragen
Schulbegleitung & Integrationshilfe im Kreis Recklinghausen +49 151 61 577618
FAQ Antrag · Kosten · Ablauf

Häufige Fragen zur Schulbegleitung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Anspruch, Kosten, Antragstellung und unsere Arbeitsweise im Kreis Recklinghausen.

Wer bezahlt die Schulbegleitung?

+

Die Kosten werden über die Eingliederungshilfe vom Jugendamt (SGB VIII) oder vom Kreis Recklinghausen bzw. Sozialamt (SGB IX) übernommen. Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten.

Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung?

+

Kinder und Jugendliche mit seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderungen oder einer drohenden Behinderung. Dazu zählen u. a. Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, emotionale und soziale Störungen. Wir prüfen den Anspruch kostenlos.

Wie schnell kann es losgehen?

+

Die Dauer hängt vom Einzelfall und Kostenträger ab. Sobald die Bewilligung vorliegt, kann die Begleitung zeitnah starten – durch eigene Personalplanung vermeiden wir lange Wartezeiten. Den Antragsprozess begleiten wir vollständig.

Kann ich den Schulbegleiter kennenlernen?

+

Ja, ein persönliches Kennenlernen vorab ist uns sehr wichtig. Nur wenn die Beziehung passt, kann vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen.

In welchen Städten sind Sie tätig?

+

Im gesamten Kreis Recklinghausen: Herten, Recklinghausen, Marl, Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Alle Standorte ansehen →

Was macht ein Schulbegleiter?

+

Unterstützung bei Konzentration, sozialen Kontakten, emotionaler Stabilisierung und praktischen Aufgaben im Schulalltag. Wichtig: Schulbegleitung ist Assistenz – kein Unterrichtsersatz und keine Nachhilfe.

Wie läuft die Antragstellung konkret ab?

+

Wir besprechen gemeinsam die Situation, prüfen den Anspruch und unterstützen bei der Zusammenstellung der Unterlagen. Den Antrag richten wir an das zuständige Jugendamt oder den Kostenträger. Ablauf Schritt für Schritt →

Welche Unterlagen werden benötigt?

+

Häufig benötigt: ärztliche Stellungnahmen, Berichte der Schule und ein Antrag beim Kostenträger. Wir erklären genau, was in Ihrem Fall nötig ist.

Wie wird die passende Begleitung ausgewählt?

+

Wir achten auf gute Passung: persönliches Kennenlernen vorab, Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und enge Abstimmung mit Ihnen als Eltern.

Was passiert bei Ausfall oder Wechsel?

+

Wir organisieren zeitnah eine Vertretung und informieren Sie und die Schule frühzeitig. Bei dauerhaftem Wechsel stimmen wir gemeinsam ab – transparent und ohne Unterbrechung.

Unterschied zwischen SGB VIII und SGB IX?

+

SGB VIII (§35a) betrifft Kinder mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung – der Antrag geht ans Jugendamt. SGB IX (§112) gilt bei körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung – hier ist der Kreis bzw. das Sozialamt zuständig. In beiden Fällen ist die Leistung für Eltern kostenlos.

Kann die Begleitung auch bei Ausflügen oder Klassenfahrten dabei sein?

+

Ja, grundsätzlich kann die Schulbegleitung auch bei Ausflügen, Klassenfahrten und besonderen Schulveranstaltungen dabei sein. Die Details klären wir individuell mit dem Kostenträger.

Können wir uns ENKU als Träger selbst aussuchen?

+

Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht und dürfen nach der Bewilligung selbst entscheiden, welcher Träger ihr Kind begleitet – auch bei einem Wechsel von einem anderen Träger.

Ihre Frage war nicht dabei?

Stellen Sie uns Ihre Frage