Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Anspruch, Kosten, Antragstellung und unsere Arbeitsweise im Kreis Recklinghausen.
Die Kosten werden über die Eingliederungshilfe vom Jugendamt (SGB VIII) oder vom Kreis Recklinghausen bzw. Sozialamt (SGB IX) übernommen. Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten.
Kinder und Jugendliche mit seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderungen oder einer drohenden Behinderung. Dazu zählen u. a. Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, emotionale und soziale Störungen. Wir prüfen den Anspruch kostenlos.
Die Dauer hängt vom Einzelfall und Kostenträger ab. Sobald die Bewilligung vorliegt, kann die Begleitung zeitnah starten – durch eigene Personalplanung vermeiden wir lange Wartezeiten. Den Antragsprozess begleiten wir vollständig.
Ja, ein persönliches Kennenlernen vorab ist uns sehr wichtig. Nur wenn die Beziehung passt, kann vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen.
Im gesamten Kreis Recklinghausen: Herten, Recklinghausen, Marl, Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Datteln, Haltern am See, Oer-Erkenschwick und Waltrop. Alle Standorte ansehen →
Unterstützung bei Konzentration, sozialen Kontakten, emotionaler Stabilisierung und praktischen Aufgaben im Schulalltag. Wichtig: Schulbegleitung ist Assistenz – kein Unterrichtsersatz und keine Nachhilfe.
Wir besprechen gemeinsam die Situation, prüfen den Anspruch und unterstützen bei der Zusammenstellung der Unterlagen. Den Antrag richten wir an das zuständige Jugendamt oder den Kostenträger. Ablauf Schritt für Schritt →
Häufig benötigt: ärztliche Stellungnahmen, Berichte der Schule und ein Antrag beim Kostenträger. Wir erklären genau, was in Ihrem Fall nötig ist.
Wir achten auf gute Passung: persönliches Kennenlernen vorab, Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und enge Abstimmung mit Ihnen als Eltern.
Wir organisieren zeitnah eine Vertretung und informieren Sie und die Schule frühzeitig. Bei dauerhaftem Wechsel stimmen wir gemeinsam ab – transparent und ohne Unterbrechung.
SGB VIII (§35a) betrifft Kinder mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung – der Antrag geht ans Jugendamt. SGB IX (§112) gilt bei körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung – hier ist der Kreis bzw. das Sozialamt zuständig. In beiden Fällen ist die Leistung für Eltern kostenlos.
Ja, grundsätzlich kann die Schulbegleitung auch bei Ausflügen, Klassenfahrten und besonderen Schulveranstaltungen dabei sein. Die Details klären wir individuell mit dem Kostenträger.
Ja. Eltern haben ein Wunsch- und Wahlrecht und dürfen nach der Bewilligung selbst entscheiden, welcher Träger ihr Kind begleitet – auch bei einem Wechsel von einem anderen Träger.
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