Integrationshilfe und Schulbegleitung an Regel- und Förderschulen in Dorsten – persönlich begleitet, schnell startklar und für Eltern kostenlos. Nach SGB VIII (§35a) und SGB IX (§112).

Für Eltern entstehen keine Kosten. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen als Träger der Eingliederungshilfe (§112 SGB IX).
Dorsten liegt im Westen des Kreises Recklinghausen, an der Lippe. Wir begleiten Kinder und Jugendliche an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen in Dorsten – als Integrationshelfer und Inklusionsassistenz im Schulalltag. Kurze Wege im Kreis Recklinghausen bedeuten für Sie: schnelle Rückmeldungen und Termine ohne lange Anfahrt.
Welcher Weg gilt für Ihr Kind – §35a SGB VIII über das Jugendamt oder §112 SGB IX über den Kreis? Wir prüfen das kostenlos, kümmern uns um den Antrag und setzen nach der Bewilligung eine feste Bezugsperson ein, die bleibt. Mehr zu Anspruch, Kosten und Ablauf →
Jugendamt oder Kreis – welcher Weg gilt für Ihr Kind in Dorsten? Das hängt vom Unterstützungsbedarf ab: Bei seelischen Beeinträchtigungen führt der Weg über §35a SGB VIII, bei körperlichen oder geistigen Behinderungen über §112 SGB IX. Sie müssen das nicht selbst sortieren: Wir prüfen kostenlos, welcher Anspruch besteht, und stellen den Antrag beim richtigen Träger. Rechtsgrundlagen einfach erklärt →
Ein kurzes Gespräch genügt – per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir hören zu.
Wir besprechen Ihre Situation, prüfen den Anspruch und erklären die nächsten Schritte.
Wir begleiten die Antragstellung beim Kostenträger – Sie kämpfen sich nicht allein durch den Papierkram.
Eine feste Bezugsperson ist ab Tag eins da – persönlich ausgewählt und vorgestellt.
Immer dieselbe Person, die Ihr Kind und Ihre Situation in Dorsten kennt – kein Callcenter.
Eigene Personalplanung, kurze Wege im Kreis – wir starten, sobald die Bewilligung da ist.
Sorgfältig ausgewählt, mit erweitertem Führungszeugnis und fachlicher Begleitung im Alltag.
Fällt jemand aus, organisieren wir die Vertretung – ohne Ihr Zutun.
Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert wird sie über die Eingliederungshilfe – durch das zuständige Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen (§112 SGB IX).
An allen Schulformen – Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen. Welche Schule Ihr Kind besucht, spielt keine Rolle; die Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Sobald die Bewilligung vorliegt, starten wir so schnell wie möglich – dank eigener Personalplanung und kurzer Wege im Kreis. Bei Ausfall organisieren wir die Vertretung.
SGB VIII (§35a) greift bei seelischen Beeinträchtigungen – etwa im Autismus-Spektrum oder bei ADHS – über das Jugendamt. SGB IX (§112) greift bei körperlicher oder geistiger Behinderung über die Eingliederungshilfe des Kreises. Welcher Weg passt, klären wir mit Ihnen.
Schreiben Sie uns – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden (werktags) persönlich. Kostenlos, unverbindlich und vertraulich.