- Der Antrag ist formlos möglich – ein kurzes Schreiben genügt.
- Wichtigste Beilagen: ärztliche Stellungnahme + Einschätzung der Schule.
- Bearbeitung dauert häufig sechs bis zwölf Wochen – früh stellen.
- Nach der Bewilligung wählen Sie den Träger selbst (Wunsch- und Wahlrecht).
Die sieben Schritte zum bewilligten Antrag
- Bedarf festhalten. Sammeln Sie, was im Schulalltag schwierig ist: Rückmeldungen der Lehrkräfte, eigene Beobachtungen, ggf. ärztliche oder therapeutische Berichte. Je konkreter, desto besser.
- Zuständigkeit klären. Seelische Beeinträchtigung → Jugendamt (§35a SGB VIII). Körperliche oder geistige Behinderung → Eingliederungshilfe des Kreises (§112 SGB IX). Details im Beitrag Wer zahlt die Schulbegleitung?
- Antrag stellen. Der Antrag ist formlos möglich – ein kurzes Schreiben genügt: wer, für welches Kind, welche Schule, warum. Wichtig ist das Datum, denn ab Antragstellung läuft das Verfahren.
- Unterlagen nachreichen. Das Amt fordert in der Regel Stellungnahmen an: von der Schule, von Ärzten oder Therapeuten. Hier entscheidet sich das Tempo – vollständige Unterlagen verhindern Nachforderungsschleifen.
- Hilfeplan- bzw. Gesamtplangespräch. Sie besprechen mit dem Amt (und oft der Schule), welche Unterstützung Ihr Kind braucht. Gehen Sie vorbereitet hinein – wir begleiten Sie auf Wunsch persönlich.
- Bescheid abwarten – und prüfen. Bewilligt? Dann geht es an die Trägerwahl. Abgelehnt oder zu wenig Stunden? Dann lesen Sie unseren Beitrag zum Widerspruch.
- Träger wählen, Begleitung starten. Sie dürfen den Träger selbst benennen (Wunsch- und Wahlrecht). Wir stellen Ihnen die Begleitperson vor dem ersten Schultag persönlich vor.
Die Bearbeitung dauert je nach Amt und Vollständigkeit häufig sechs bis zwölf Wochen – manchmal auch länger. Wer die Begleitung zum Schuljahresbeginn braucht, sollte den Antrag idealerweise im Frühjahr stellen. Auch mitten im Schuljahr ist ein Antrag jederzeit möglich.
- Formloses Antragsschreiben mit Datum (Muster unten)
- Ärztliche oder therapeutische Stellungnahme – möglichst mit Bezug zum Schulalltag
- Einschätzung oder Stellungnahme der Schule
- Vorhandene Berichte, falls es sie gibt (z. B. SPZ, Therapie, Frühförderung)
- Falls vorhanden: Bescheide wie Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis
„Hiermit beantrage ich für mein Kind [Name, Geburtsdatum] eine Schulbegleitung nach §35a SGB VIII bzw. §112 SGB IX. Mein Kind besucht die [Schule, Klasse]. Begründung und Unterlagen reiche ich nach.“
Mehr braucht es für den Anfang nicht – wichtig ist das Datum, denn damit beginnt das Verfahren.
Typische Stolpersteine – und wie Sie sie umgehen
Unklare Begründung: „Mein Kind braucht Hilfe" reicht nicht. Beschreiben Sie konkrete Situationen: Was passiert im Unterricht, in Pausen, bei Übergängen? Fehlende Schulsicht: Eine Stellungnahme der Schule stützt den Antrag erheblich – bitten Sie früh darum. Verstreute Unterlagen: Reichen Sie gebündelt ein, mit Kopien statt Originalen.
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen: Wir prüfen kostenlos den Anspruch, formulieren mit Ihnen den Antrag und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – melden Sie sich einfach.