- Der Antrag ist formlos möglich – ein kurzes Schreiben genügt.
- Wichtigste Beilagen: ärztliche Stellungnahme + Einschätzung der Schule.
- Bearbeitung dauert häufig sechs bis zwölf Wochen – früh stellen.
- Nach der Bewilligung wählen Sie den Träger selbst (Wunsch- und Wahlrecht).
Die sieben Schritte zum bewilligten Antrag
- Bedarf festhalten. Sammeln Sie, was im Schulalltag schwierig ist: Rückmeldungen der Lehrkräfte, eigene Beobachtungen, ggf. ärztliche oder therapeutische Berichte. Je konkreter, desto besser.
- Zuständigkeit klären. Seelische Beeinträchtigung → Jugendamt (§35a SGB VIII). Körperliche oder geistige Behinderung → Eingliederungshilfe des Kreises (§112 SGB IX). Details im Beitrag Wer zahlt die Schulbegleitung?
- Antrag stellen. Der Antrag ist formlos möglich – ein kurzes Schreiben genügt: wer, für welches Kind, welche Schule, warum. Wichtig ist das Datum, denn ab Antragstellung läuft das Verfahren.
- Unterlagen nachreichen. Das Amt fordert in der Regel Stellungnahmen an: von der Schule, von Ärzten oder Therapeuten. Hier entscheidet sich das Tempo – vollständige Unterlagen verhindern Nachforderungsschleifen.
- Bedarfsüberprüfung im Hilfeplan- bzw. Gesamtplangespräch. Sie besprechen mit dem Amt (und oft der Schule), welche Unterstützung Ihr Kind braucht. Gehen Sie vorbereitet hinein – wir begleiten Sie auf Wunsch persönlich.
- Bescheid abwarten – und prüfen. Bewilligt? Dann geht es an die Trägerwahl. Abgelehnt oder zu wenig Stunden? Dann lesen Sie unseren Beitrag zum Widerspruch.
- Träger wählen, Begleitung starten. Sie dürfen den Träger selbst benennen (Wunsch- und Wahlrecht). Wir stellen Ihnen die Begleitperson vor dem ersten Schultag persönlich vor.
Wie lange dauert der Antrag auf Schulbegleitung?
Die Bearbeitung dauert in NRW je nach Amt und Vollständigkeit der Unterlagen häufig sechs bis zwölf Wochen – manchmal auch länger. Wer die Begleitung zum Schuljahresbeginn braucht, stellt den Antrag idealerweise schon im Frühjahr. Ein Antrag ist aber jederzeit möglich, auch mitten im Schuljahr.
- Formloses Antragsschreiben mit Datum (Muster unten)
- Ärztliche oder therapeutische Stellungnahme – möglichst mit Bezug zum Schulalltag
- Einschätzung oder Stellungnahme der Schule
- Vorhandene Berichte, falls es sie gibt (z. B. SPZ, Therapie, Frühförderung)
- Falls vorhanden: Bescheide wie Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis
„Hiermit beantrage ich für mein Kind [Name, Geburtsdatum] eine Schulbegleitung nach §35a SGB VIII bzw. §112 SGB IX. Mein Kind besucht die [Schule, Klasse]. Begründung und Unterlagen reiche ich nach.“
Mehr braucht es für den Anfang nicht – wichtig ist das Datum, denn damit beginnt das Verfahren.
Typische Stolpersteine – und wie Sie sie umgehen
Unklare Begründung: „Mein Kind braucht Hilfe“ reicht nicht. Beschreiben Sie konkrete Situationen: Was passiert im Unterricht, in Pausen, bei Übergängen? Fehlende Schulsicht: Eine Stellungnahme der Schule stützt den Antrag erheblich – bitten Sie früh darum. Verstreute Unterlagen: Reichen Sie gebündelt ein, mit Kopien statt Originalen. Falsches Amt angeschrieben: Kein Beinbruch – das Amt muss den Antrag innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Träger weiterleiten, sonst wird es selbst zuständig und muss leisten (§14 SGB IX).
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen: Wir sagen Ihnen kostenlos, was das Amt üblicherweise verlangt, formulieren mit Ihnen den Antrag und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – melden Sie sich einfach.
Häufige Fragen zum Antrag
Ist das Schulamt für die Schulbegleitung zuständig?
Nein. Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe – zuständig sind das Jugendamt Ihrer Stadt (§35a SGB VIII) oder der Kreis Recklinghausen als Träger der Eingliederungshilfe, oft Kreissozialamt genannt (§112 SGB IX). Das Schulamt ist für schulische Belange wie sonderpädagogische Förderung zuständig, nicht für die Schulbegleitung.
Kann ich Schulbegleitung auch mitten im Schuljahr beantragen?
Ja. Der Antrag ist jederzeit möglich und nicht an das Schuljahr gebunden. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit – die Begleitung startet, sobald die Bewilligung vorliegt.
Brauche ich für den Antrag einen Anwalt oder besondere Formulare?
Nein. Der Antrag ist formlos möglich – ein kurzes Schreiben mit Datum genügt. Wichtig sind aussagekräftige Unterlagen: eine ärztliche Stellungnahme und die Einschätzung der Schule. Wir helfen kostenlos beim Formulieren.
Wer stellt den Antrag – Eltern oder Schule?
Den Antrag stellen die Eltern als Personensorgeberechtigte. Die Schule kann eine Schulbegleitung anregen und mit einer Stellungnahme unterstützen, aber nicht selbst beantragen.
Mehr dazu: Wer beantragt die Schulbegleitung – Eltern oder Schule?