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Schulbegleitung & Integrationshilfe im Kreis Recklinghausen +49 151 61 577618
Ratgeber Wissen für Eltern

Schulbegleitung verständlich erklärt

Ausführliche Beiträge zu den Fragen, die Eltern uns am häufigsten stellen – von den Kosten über den Antrag bis zum Widerspruch. Verständlich, konkret und ohne Amtsdeutsch.

Was macht ein Schulbegleiter?

Schulbegleitung ist Assistenz im Schulalltag – Unterstützung bei Konzentration, sozialen Situationen, Kommunikation und Alltagsstruktur. Kein Unterrichtsersatz, keine Nachhilfe.

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Wer zahlt die Schulbegleitung?

Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert über die Eingliederungshilfe – durch das Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen bzw. das Sozialamt (§112 SGB IX).

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Wie beantrage ich Schulbegleitung?

In vier Schritten: Anspruch klären, Unterlagen zusammenstellen, Antrag beim zuständigen Amt stellen, nach Bewilligung starten. Wir begleiten den ganzen Weg.

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Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist nicht das Ende: Innerhalb der Frist kann Widerspruch eingelegt werden – am besten begründet und mit ergänzenden ärztlichen Stellungnahmen. Wir unterstützen dabei.

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Schulbegleitung bei Autismus

Bei Autismus, ADHS oder anderen seelischen Belastungen kann Schulbegleitung nach §35a SGB VIII über das Jugendamt beantragt werden – auch bei drohender seelischer Behinderung.

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Den Träger selbst wählen & wechseln

Sie entscheiden, welcher Träger Ihr Kind begleitet – beim Erstantrag genauso wie bei einem Wechsel. So funktioniert das Wunsch- und Wahlrecht.

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Integrationshelfer, Inklusionshelfer oder Schulbegleiter?

Integrationshelfer, Inklusionshelfer, I-Helfer, Schulassistenz, Teilhabeassistenz – viele Wörter, dieselbe Leistung. Was die Begriffe bedeuten und was für Ihr Kind zählt.

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Schulbegleitung bei ADHS

Struktur, Fokus, weniger Konflikte: Wie eine Schulbegleitung Kindern mit ADHS im Unterricht hilft – und wie der Anspruch über §35a SGB VIII läuft.

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Was ist Eingliederungshilfe?

Der Oberbegriff einfach erklärt: Leistungen für Teilhabe – von der Schulbegleitung bis zur Förderung. Wer sie zahlt und warum sie für Eltern kostenlos ist.

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Bekommt mein Kind Schulbegleitung?

Welche Voraussetzungen gelten, worauf es beim Anspruch ankommt – und was ausdrücklich keine Voraussetzung ist. Im Zweifel sprechen wir kostenlos darüber.

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Wer beantragt – Eltern oder Schule?

Die Eltern stellen den Antrag, die Schule liefert die Stellungnahme. Was das konkret bedeutet – und was Sie tun, wenn die Schule drängt oder zögert.

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Stunden erhöhen & verlängern

Bewilligung läuft aus oder reicht nicht? Weiterbewilligung, Mehrbedarf und Ihre Rechte bei einer Kürzung.

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Schulbegleitung bei Down-Syndrom

Wie die Begleitung im Unterricht unterstützt, welches Amt zuständig ist und was dem Antrag hilft.

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Schulbegleitung bei Schulangst

Wenn ein Kind nicht mehr in die Schule geht: was eine Begleitung leisten kann – und was nicht.

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Bei körperlicher Behinderung

Rollstuhl, Epilepsie, Motorik: was übernommen wird und was vorher geklärt sein muss.

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Förderschwerpunkt ESE

Emotionale und soziale Entwicklung – warum eine Begleitung kein Aufpasser ist.

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Wenn die Begleitung ausfällt

Krankheit, Urlaub, Notfall – was dann passiert, wer informiert wird und was Sie tun können.

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Schulbegleitung in den Ferien

Was im Bescheid steht, wann Ferienbetreuung möglich ist und wer zustimmen muss.

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Klassenfahrt und Ausflüge

Fährt die Begleitung mit? Was genehmigt werden muss und wie früh Sie es anmelden sollten.

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OGS und Nachmittag

Gilt die Begleitung auch im Ganztag? Was der Bescheid regelt und wer vor Ort zuständig ist.

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Ihre Frage ist nicht dabei?

In unseren häufigen Fragen finden Sie weitere Antworten – oder rufen Sie uns einfach an. Die Beratung ist kostenlos.

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Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz – zwei Sätze genügen. Für Eltern kostenlos, ohne Verkaufsgespräch.

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