Schulbegleitung verständlich erklärt
Ausführliche Beiträge zu den Fragen, die Eltern uns am häufigsten stellen – von den Kosten über den Antrag bis zum Widerspruch. Verständlich, konkret und ohne Amtsdeutsch.
Ausführliche Beiträge zu den Fragen, die Eltern uns am häufigsten stellen – von den Kosten über den Antrag bis zum Widerspruch. Verständlich, konkret und ohne Amtsdeutsch.
Schulbegleitung ist Assistenz im Schulalltag – Unterstützung bei Konzentration, sozialen Situationen, Kommunikation und Alltagsstruktur. Kein Unterrichtsersatz, keine Nachhilfe.
Mehr erfahren →Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert über die Eingliederungshilfe – durch das Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen bzw. das Sozialamt (§112 SGB IX).
Mehr erfahren →In vier Schritten: Anspruch klären, Unterlagen zusammenstellen, Antrag beim zuständigen Amt stellen, nach Bewilligung starten. Wir begleiten den ganzen Weg.
Schritt-für-Schritt-Anleitung →Eine Ablehnung ist nicht das Ende: Innerhalb der Frist kann Widerspruch eingelegt werden – am besten begründet und mit ergänzenden ärztlichen Stellungnahmen. Wir unterstützen dabei.
Zum Widerspruchs-Ratgeber →Bei Autismus, ADHS oder anderen seelischen Belastungen kann Schulbegleitung nach §35a SGB VIII über das Jugendamt beantragt werden – auch bei drohender seelischer Behinderung.
Mehr erfahren →Sie entscheiden, welcher Träger Ihr Kind begleitet – beim Erstantrag genauso wie bei einem Wechsel. So funktioniert das Wunsch- und Wahlrecht.
Zum Artikel →Integrationshelfer, Inklusionshelfer, I-Helfer, Schulassistenz, Teilhabeassistenz – viele Wörter, dieselbe Leistung. Was die Begriffe bedeuten und was für Ihr Kind zählt.
Begriffe klären →Struktur, Fokus, weniger Konflikte: Wie eine Schulbegleitung Kindern mit ADHS im Unterricht hilft – und wie der Anspruch über §35a SGB VIII läuft.
Mehr erfahren →Der Oberbegriff einfach erklärt: Leistungen für Teilhabe – von der Schulbegleitung bis zur Förderung. Wer sie zahlt und warum sie für Eltern kostenlos ist.
Mehr erfahren →Welche Voraussetzungen gelten, worauf es beim Anspruch ankommt – und was ausdrücklich keine Voraussetzung ist. Im Zweifel sprechen wir kostenlos darüber.
Mehr erfahren →Die Eltern stellen den Antrag, die Schule liefert die Stellungnahme. Was das konkret bedeutet – und was Sie tun, wenn die Schule drängt oder zögert.
Zum Artikel →Bewilligung läuft aus oder reicht nicht? Weiterbewilligung, Mehrbedarf und Ihre Rechte bei einer Kürzung.
Zum Artikel →Wie die Begleitung im Unterricht unterstützt, welches Amt zuständig ist und was dem Antrag hilft.
Zum Artikel →Wenn ein Kind nicht mehr in die Schule geht: was eine Begleitung leisten kann – und was nicht.
Zum Artikel →Rollstuhl, Epilepsie, Motorik: was übernommen wird und was vorher geklärt sein muss.
Zum Artikel →Emotionale und soziale Entwicklung – warum eine Begleitung kein Aufpasser ist.
Zum Artikel →Krankheit, Urlaub, Notfall – was dann passiert, wer informiert wird und was Sie tun können.
Zum Artikel →Was im Bescheid steht, wann Ferienbetreuung möglich ist und wer zustimmen muss.
Zum Artikel →Fährt die Begleitung mit? Was genehmigt werden muss und wie früh Sie es anmelden sollten.
Zum Artikel →Gilt die Begleitung auch im Ganztag? Was der Bescheid regelt und wer vor Ort zuständig ist.
Zum Artikel →In unseren häufigen Fragen finden Sie weitere Antworten – oder rufen Sie uns einfach an. Die Beratung ist kostenlos.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz – zwei Sätze genügen. Für Eltern kostenlos, ohne Verkaufsgespräch.