Ausführliche Beiträge zu den Fragen, die Eltern uns am häufigsten stellen – von den Kosten über den Antrag bis zum Widerspruch. Verständlich, konkret und ohne Amtsdeutsch.
Schulbegleitung ist Assistenz im Schulalltag – Unterstützung bei Konzentration, sozialen Situationen, Kommunikation und Alltagsstruktur. Kein Unterrichtsersatz, keine Nachhilfe.
Mehr erfahren →Für Eltern ist sie kostenlos. Finanziert über die Eingliederungshilfe – durch das Jugendamt (§35a SGB VIII) oder den Kreis Recklinghausen bzw. das Sozialamt (§112 SGB IX).
Mehr erfahren →§35a SGB VIII greift bei seelischer Behinderung (z. B. Autismus, ADHS) – über das Jugendamt. §112 SGB IX gilt bei körperlicher oder geistiger Behinderung – über die Eingliederungshilfe.
Mehr erfahren →In vier Schritten: Anspruch klären, Unterlagen zusammenstellen, Antrag beim zuständigen Amt stellen, nach Bewilligung starten. Wir begleiten den ganzen Weg.
Schritt-für-Schritt-Anleitung →Eine Ablehnung ist nicht das Ende: Innerhalb der Frist kann Widerspruch eingelegt werden – am besten begründet und mit ergänzenden ärztlichen Stellungnahmen. Wir unterstützen dabei.
Zum Widerspruchs-Ratgeber →Bei Autismus, ADHS oder anderen seelischen Belastungen kann Schulbegleitung nach §35a SGB VIII über das Jugendamt beantragt werden – auch bei drohender seelischer Behinderung.
Mehr erfahren →Sie entscheiden, welcher Träger Ihr Kind begleitet – beim Erstantrag genauso wie bei einem Wechsel. So funktioniert das Wunsch- und Wahlrecht.
Zum Artikel →In unseren häufigen Fragen finden Sie weitere Antworten – oder rufen Sie uns einfach an. Die Beratung ist kostenlos.