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Im Alltag

Schulbegleitung in den Ferien

Aktualisiert am 27. August 2026 · Lesezeit ca. 3 Min. · ENKU Integrativ

Zwölf Ferienwochen im Jahr – und für viele Familien jedes Mal dieselbe offene Frage. Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, was in Ihrem Bescheid steht. Hier steht, worauf genau.

Der Regelfall: schulzeitgebunden

Eine Schulbegleitung wird für den Schulbesuch bewilligt. Der Umfang in Ihrem Bescheid bezieht sich deshalb in aller Regel auf Schultage – nicht auf Ferienzeiten.

Das heißt nicht automatisch, dass in den Ferien nichts möglich ist. Es heißt: Der Bescheid ist der Ausgangspunkt. Schauen Sie nach, für welchen Zeitraum und welchen Umfang bewilligt wurde.

Wann Ferienbetreuung möglich ist

Wenn Ihr Kind in den Ferien an einer Betreuung teilnimmt – etwa über die OGS oder ein Ferienprogramm der Schule – kann eine Begleitung dort grundsätzlich möglich sein. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten mitziehen: das Amt, das die Leistung bewilligt, die Einrichtung, in der Ihr Kind betreut wird, und wir als Träger.

Wir sagen bewusst nicht „geht immer“. Es ist eine Frage des Einzelfalls, und sie wird vorher geklärt – nicht am ersten Ferientag.

Was Sie jetzt tun können

Nehmen Sie den Bescheid zur Hand und sehen Sie nach, was zum Zeitraum und zum Umfang drinsteht. Wenn Sie unsicher sind, was dort gemeint ist: Rufen Sie uns an, wir gehen ihn mit Ihnen durch.

Und klären Sie es früh. Eine Ferienbetreuung, die im Juni angefragt wird, hat bessere Aussichten als eine, die zwei Tage vor den Sommerferien auf den Tisch kommt.

Häufige Fragen

Läuft die Schulbegleitung in den Ferien weiter?

In der Regel ist die Bewilligung an den Schulbesuch gebunden und gilt für Schultage. Ob in den Ferien etwas möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – maßgeblich ist Ihr Bewilligungsbescheid.

Kann mein Kind in der Ferienbetreuung begleitet werden?

Das ist grundsätzlich möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen: das Amt, die Einrichtung und wir als Träger. Das sollte rechtzeitig vor den Ferien geklärt werden, nicht kurzfristig.

Wer entscheidet darüber?

Über den Umfang der Leistung entscheidet das Amt. Wir sagen Ihnen, was dafür üblicherweise verlangt wird, und begleiten die Abstimmung mit Schule und Einrichtung.

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Sprechen wir über Ihr Kind.

Kostenlos, ehrlich und ohne Warteschleife: Wir sagen Ihnen, was das Amt üblicherweise verlangt, erklären den Weg und begleiten Sie durch das Verfahren. Über die Bewilligung entscheidet das Amt.

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