Ja – wenn der Bescheid es abdeckt
Wir begleiten Kinder auch im offenen Ganztag und in der Nachmittagsbetreuung. Ob das für Ihr Kind gilt, hängt davon ab, ob der bewilligte Umfang die Nachmittagszeit einschließt.
Für viele Kinder ist gerade der Nachmittag der schwierigere Teil: weniger Struktur, mehr freie Situationen, andere Erwachsene. Wenn der Bedarf dort liegt, gehört das in die Begründung des Antrags – nicht nur der Unterricht.
Wer vor Ort zuständig ist
Die OGS ist an vielen Schulen ein eigener Bereich mit eigenem Personal und eigenen Abläufen. Das heißt für uns: zwei Abstimmungen statt einer – mit der Klassenleitung und mit der Nachmittagsbetreuung.
Wir übernehmen diese Abstimmung. Sie sollen nicht zwischen Schule und OGS hin- und hervermitteln müssen.
Was Sie prüfen sollten
Sehen Sie im Bescheid nach, für welche Zeiten bewilligt wurde. Wenn dort nur die Unterrichtszeit steht, der Bedarf aber nachmittags liegt, ist das ein Grund, den Umfang anzupassen – und dafür gibt es einen eigenen Weg.