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Im Alltag

Schulbegleitung in der OGS und am Nachmittag

Aktualisiert am 27. August 2026 · Lesezeit ca. 3 Min. · ENKU Integrativ

Der Unterricht endet um eins, der Tag Ihres Kindes nicht. Ob die Begleitung auch nachmittags dabei ist, entscheidet sich an einer Stelle: dem Bewilligungsbescheid.

Ja – wenn der Bescheid es abdeckt

Wir begleiten Kinder auch im offenen Ganztag und in der Nachmittagsbetreuung. Ob das für Ihr Kind gilt, hängt davon ab, ob der bewilligte Umfang die Nachmittagszeit einschließt.

Für viele Kinder ist gerade der Nachmittag der schwierigere Teil: weniger Struktur, mehr freie Situationen, andere Erwachsene. Wenn der Bedarf dort liegt, gehört das in die Begründung des Antrags – nicht nur der Unterricht.

Wer vor Ort zuständig ist

Die OGS ist an vielen Schulen ein eigener Bereich mit eigenem Personal und eigenen Abläufen. Das heißt für uns: zwei Abstimmungen statt einer – mit der Klassenleitung und mit der Nachmittagsbetreuung.

Wir übernehmen diese Abstimmung. Sie sollen nicht zwischen Schule und OGS hin- und hervermitteln müssen.

Was Sie prüfen sollten

Sehen Sie im Bescheid nach, für welche Zeiten bewilligt wurde. Wenn dort nur die Unterrichtszeit steht, der Bedarf aber nachmittags liegt, ist das ein Grund, den Umfang anzupassen – und dafür gibt es einen eigenen Weg.

Häufige Fragen

Begleitet ENKU auch in der OGS?

Ja. Ob es für Ihr Kind gilt, hängt davon ab, ob der bewilligte Umfang die Nachmittagszeit einschließt – das steht im Bescheid.

Ist im Ganztag dieselbe Person dabei wie vormittags?

Das ist das Ziel und in der Regel auch so. Maßgeblich sind der bewilligte Umfang und die Arbeitszeiten der Begleitperson.

Was, wenn der Bedarf erst nachmittags auftritt?

Dann gehört das in die Begründung. Der Umfang einer Bewilligung lässt sich anpassen – wir sagen Ihnen, was das Amt dafür üblicherweise verlangt.

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Sprechen wir über Ihr Kind.

Kostenlos, ehrlich und ohne Warteschleife: Wir sagen Ihnen, was das Amt üblicherweise verlangt, erklären den Weg und begleiten Sie durch das Verfahren. Über die Bewilligung entscheidet das Amt.

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