Was zuerst passiert
Fällt eine Begleitperson kurzfristig aus, informieren wir Sie und die Schule – nicht umgekehrt. Sie sollen nicht erst im Sekretariat erfahren, dass heute niemand da ist.
Parallel suchen wir eine Vertretung aus dem eigenen Personal. Wie schnell das geht, hängt davon ab, wer gerade frei ist und ob die Person zu Ihrem Kind passt. In der Regel steht eine Vertretung zeitnah. Eine feste Stundenzahl versprechen wir bewusst nicht – wer das tut, kann es bei einer Grippewelle nicht halten.
Warum wir nicht einfach irgendjemanden schicken
Eine Vertretung, die das Kind nicht kennt, kann an einem schwierigen Tag mehr auslösen als sie löst. Deshalb sprechen wir vorher mit Ihnen, wenn absehbar ist, dass es länger dauert – und übergeben, was die Vertretung wissen muss.
Bei einem längeren Ausfall stellen wir Ihnen die neue Person vor, bevor sie zum ersten Mal in der Klasse sitzt. Auch dann gilt: Sie erfahren es von uns, nicht vom Kind.
Was Sie tun können
Rufen Sie an, sobald etwas nicht stimmt. Nicht erst, wenn es die dritte Woche so geht. Ein kurzer Anruf am selben Tag ist für alle einfacher als eine Beschwerde nach vier Wochen.
Und: Notieren Sie, an welchen Tagen keine Begleitung da war. Das ist keine Bürokratie um ihrer selbst willen – es hilft, wenn beim nächsten Antrag jemand fragt, wie die Begleitung tatsächlich gelaufen ist.
Was im Bescheid steht – und was nicht
Der Bescheid Ihres Kindes regelt den Umfang der Begleitung, nicht die Vertretungsregelung. Wie ein Träger mit Ausfällen umgeht, ist eine Frage der Organisation, nicht des Rechts. Genau deshalb lohnt es sich, danach zu fragen, bevor man sich für einen Träger entscheidet.