Was bedeutet Schulbegleitung nach §35a SGB VIII?
Wenn Ihr Kind aufgrund einer seelischen Belastung oder Erkrankung Schwierigkeiten hat, den Schulalltag allein zu bewältigen, kann eine Schulbegleitung nach §35a SGB VIII beantragt werden. Der Antrag wird beim Jugendamt gestellt – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Antragstellung bis zum Integrationshelfer im Klassenzimmer.
Schulbegleitung ist Assistenz im Schulalltag, kein Unterrichtsersatz. Die Begleitperson hilft Ihrem Kind, sich im Schulalltag zurechtzufinden, Strukturen zu nutzen und soziale Situationen zu meistern – an Regelschulen und Förderschulen im gesamten Kreis Recklinghausen.
Hat mein Kind Anspruch auf einen Integrationshelfer?
Ein Anspruch auf Schulbegleitung kann bestehen, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder droht. Typische Diagnosen und Situationen sind:
- Autismus-Spektrum-Störungen (ASS)
- ADHS und Aufmerksamkeitsstörungen
- Emotionale und soziale Entwicklungsstörungen
- Angststörungen, Depressionen oder andere psychische Erkrankungen
- Drohende seelische Behinderung – auch ohne bestehende Diagnose
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Kind Anspruch hat? Wir prüfen das kostenlos und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.
Nicht sicher, ob Ihr Kind Anspruch hat?
Kostenlos prüfen lassenUnverbindlich – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Wie unterstützt die Schulbegleitung Ihr Kind konkret?
- Unterstützung bei Konzentration und Strukturierung des Schulalltags
- Hilfe beim Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte zu Mitschülern
- Emotionale Stabilisierung in schwierigen oder überfordernden Situationen
- Begleitung bei Schulwechseln, Ausflügen und besonderen Anlässen
- Regelmäßiger Austausch mit Lehrkräften und Ihnen als Eltern
Warum ENKU Integrativ als Träger für Ihr Kind?
Schulbegleitung nach §35a bekommen Sie bei vielen Trägern im Kreis Recklinghausen. Den Unterschied macht, wie die Begleitung organisiert wird:
- Ein fester Ansprechpartner – der den Fall Ihres Kindes persönlich kennt und erreichbar ist, wenn Sie anrufen
- Schneller Einsatzstart – weil kurze Wege schnelle Entscheidungen ermöglichen, nicht erst nach Wochen
- Qualifizierte Schulbegleiter – unsere Integrationshelfer arbeiten auf Grundlage des Landesrahmenvertrags NRW, mit erweitertem Führungszeugnis, Einarbeitung und regelmäßiger Fortbildung
- Individuelle Passung – jedes Kind ist anders, deshalb ermöglichen wir ein persönliches Kennenlernen vorab
Kosten: Für Eltern kostenlos
Die Kosten der Schulbegleitung werden vollständig vom Jugendamt übernommen. Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten – weder für die Begleitung noch für unsere Beratung. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten den gesamten Prozess, einschließlich der Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch.